Pharmazeutische Zeitung online

Richtung unklar

04.09.2006  11:51 Uhr

Richtung unklar

Wie es im deutschen Gesundheitswesen nach der Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) weitergehen wird, kann heute niemand sagen. Vom Schreck nach der breiten Kritik am ersten Arbeitsentwurf hat man sich im Gesundheitsministerium zu schnell erholt: Der zweite Arbeitsentwurf ist aus Sicht der Apotheken keinen Deut besser. Auch wenn es erfreulich ist, dass das Ministerium die Kritik nicht wie beim GMG kommentierte, der Gesetzentwurf müsse gut sein, weil dieser so heftig kritisiert werde, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass man im BMG bemüht ist, möglichst viele Ansätze aus der Ministerialbürokratie in die Gesetzgebung zu retten. Scharf ist die Kritik aus den Koalitionsreihen und auch aus der Union; vielleicht hat sich auch in CDU/CSU-Kreisen Widerstand entwickelt, weil viele Apotheker, auch altgediente Unions-Kempen, ihren Missmut durch Austritte kundgetan haben. Vielleicht hat man sich aber auch in der CDU/CSU daran erinnert, dass die Regierungsbeteiligung nach der vorgezogenen Neuwahl 2005 nur durch die Stimmen des Mittelstandes möglich geworden ist. Also darf die Devise jetzt nicht lauten, den Mittelstand zu vergraulen, sondern zu fördern. Auch Gerhard Schröder hat 1998 mit den Stimmen des Mittelstandes gewonnen, ihn enttäuscht und wegen dieser Stimmverluste 2005 die Wahl verloren.

 

Für die Apothekerinnen und Apotheker ist eines klar: Sollte der Arbeitsentwurf, der seit Montagabend vorliegt, Gesetz werden, wäre das eine Katastrophe. Die Apothekenlandschaft würde sich grundlegend verändern. Ein Zustand, wie ich ihn in Brasilien jetzt anlässlich des FIP-Kongresses erfahren konnte, käme auch auf Deutschland zu. Und Brasilien gilt immerhin pharmazeutisch als Entwicklungsland.

 

Es müssen also alle Kräfte gebündelt werden, nach Mitstreitern gesucht werden, um in das Gesetz die pharmazeutische Verantwortung des Apothekers als freien Heilberuf zu verankern. Die Lösung liegt auf der Hand: Rabattverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern waren Vorschläge der Apotheker und sind im BEK- Hausapothekenkonzept bereits erfolgreich durchgeführt worden. Es ist deshalb unverständlich, dass der Gesetzgeber die Verhandlungen jetzt den Apotheken, und zwar jeder einzelnen, überlassen will und Strafzahlungen androht, wenn der gewünschte Sparerfolg ausbleiben sollte.

 

Es wäre viel konsequenter, die Ansätze aus dem BEK-Hausapothekenvertrag aufzunehmen und im Gesetz zu verfeinern. Immerhin hat Ulla Schmidt diesen Vertrag als Weg in die richtige Richtung gelobt. Der Apotheker könnte per Vertrag Sorge tragen, dass genau die Arzneimittel abgegeben werden, für die Rabatte zwischen Hersteller und Krankenkassen ausgehandelt wurden. Voraussetzung ist allerdings, dem Apotheker ein uneingeschränktes Aut idem als Werkzeug an die Hand zu geben und seine Unabhängigkeit durch ein festes Apothekenentgelt zu garantieren.

 

Ich bin der Überzeugung, dass ein solches Vorgehen zu mehr Wirtschaftlichkeit im System führen würde, weil alle Beteiligten ein Interesse am Erfolg haben werden. Wettbewerb durch Freigabe des Apothekenentgeltes ist systemzerstörend. Wir sollten die Hoffnung nicht aufgeben, dass bei den politisch Verantwortlichen vielleicht noch Vernunft einkehren wird und doch noch eine brauchbare Lösung herauskommen kann.

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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