Pharmazeutische Zeitung online
Pflegepersonaluntergrenze

BMG greift durch

29.08.2018  10:49 Uhr

Von Ev Tebroke / Da sich Kliniken und Krankenkassen nicht einigen können, legt nun das Bundesgesundheitsministerium die Untergrenzen für Pflegepersonal in den Krankenhäusern fest. Einmal mehr greift die Politik ein, weil die Selbstverwaltung zu keinem Ergebnis kommt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nach eigenen Angaben ein Verordnungsverfahren eingeleitet, das den Betreuungsschlüssel für Pflegepersonal in den Kliniken vorgibt. Die neue Verordnung schreibt ab 1. Januar 2019 zunächst für vier intensivmedizinische Krankenhaus-Bereiche verbindlich eine Mindestanzahl an Pflegekräften pro Patientenzahl fest. Das BMG folgt damit seinem gesetzlichen Auftrag, bei Nicht-Einigung der Selbstverwaltung in diesem Fall eine sogenannte Ersatzvornahme vorzunehmen.

»Wir werden die Untergrenzen für pflegesensitive Stationen festlegen. Denn die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für die Patienten haben«, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er reagiert damit auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese waren beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern zu vereinbaren. Doch die Verhandlungen blieben ohne Erfolg.

 

Als »richtigen Schritt« begrüßte Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche die Rechtsverordnung. »Die Selbstverwaltung hat die Aufgabe, Vorgaben umzusetzen statt zu boykottieren«, sagte sie. Aber: »Um zu vermeiden, dass dadurch Personal aus anderen Bereichen abgezogen wird und sich die Versorgung dort verschlechtert, braucht es eine Personalbemessung für alle bettenführenden Bereiche«, so Schulz-Asche.

 

Ministerverordnung

 

Bei der nun auf den Weg gebrachten Verordnung, deren Entwurf der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, handelt es sich um eine Ministerverordnung, die keiner Zustimmung des Kabinetts oder des Bundesrats bedarf. Sie sieht vor, die PPUG als Verhältnis zwischen der Patientenzahl und Pflegekraft festzulegen. Zunächst sollen verbindliche Untergrenzen für Personal in den Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie gelten. So darf etwa eine Pflegekraft auf der Intensivstation künftig wochentags höchstens zwei, in der Nachtschicht drei Patienten betreuen. In der Unfallchirurgie soll der Schlüssel bei eins zu zehn, beziehungsweise eins zu zwanzig liegen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den Kliniken Abschläge bei der Vergütung. /

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