Pharmazeutische Zeitung online
GKV-Spitzenverband

Apotheken bekommen zu hohe Rabatte

22.08.2018  10:43 Uhr

Von Anna Pannen / Die Krankenkassen wollen die Höhe der Rabatte des pharmazeutischen Großhandels an Apotheken noch stärker begrenzen, als es der Gesetzgeber vorsieht. Das wird aus der Stellungnahme des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) deutlich.

 

Zu welchem Preis Großhändler ihre Waren an Apotheken verkaufen und wie viel Rabatt sie dabei gewähren dürfen, ist in Deutschland per Gesetz festgelegt. Für rezeptpflichtige Arzneimittel bekommen Großhändler ein Fixum von 70 Cent pro Packung. Darüber hinaus können sie bis zu 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis aufschlagen, maximal jedoch 37,80 Euro.

Den Apotheken dürfen Großhändler Rabatte gewähren, allerdings nur auf den flexiblen Teil der Vergütung, nicht auf das Fixum. Genau das stellt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinem Gesetzentwurf klar. Hintergrund ist ein Urteil am Bundesgerichtshof aus dem vergangenen Jahr. Die Juristen hatten entschieden, dass von der Wettbewerbszentrale beklagte hohe Rabatte einzelner Großhändler rechtmäßig sind, weil das Gesetz in Bezug auf die 70 Cent Fixzuschlag zu uneindeutig formuliert ist.

 

Den Kassen reicht die Klarstellung des Ministeriums nicht weit genug. Sie bezeichnen sie als »ersten Schritt«, sehen aber ganz generell nicht ein, dass Apotheken Rabatte von Großhändlern bekommen, ohne dass auch »Arzneimittelverbraucher und die Solidargemeinschaft« davon profitieren. Schließlich erstatten die Kassen den Apotheken den vollen Preis, nicht den rabattierten. Wenn die Großhändler hohe Rabatte gewähren, müssten die Apotheken im Gegenzug mehr abgeben, so der Kassenverband. Er schlägt vor, den Festzuschlag im Großhandel auf 96 Cent zu erhöhen und den Spielraum für Rabatte drastisch einzuschränken: Händler sollen nur noch 0,53 Prozent aufschlagen dürfen, jedoch höchstens 6,36 Euro. Auch über die Vergütung der Apotheker müsse man noch sprechen, erklärt der Verband weiter, obwohl von einer entsprechenden Honorarreform im TSVG keine Rede ist.

 

Auch eine zweite Neuerung missfällt den Krankenkassen. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Versicherer bei jedem Impfstoff die Kosten für die beiden günstigsten Produkte am Markt erstatten müssen. Die Kassen wollen aber nur den günstigsten zahlen. Oft gebe es ohnehin nur zwei Anbieter, schreiben sie. Wenn die Kassen beide Produkte bezahlen müssten, würden die Unternehmen die Preise in die Höhe treiben, warnen sie. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa