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Erbschaftsteuer

Reform in der Warteschleife

24.08.2016  09:56 Uhr

Von Doreen Rieck / Im Juni haben sich die Spitzen von Union und SPD über die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuer- gesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf scheiterte jedoch an der Abstimmung im Bundesrat – zu großzügig seien die Privilegien für Firmenerben, so die Kritiker. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt.

Eine Neuregelung wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Dezember 2014 die bisher geltenden Regelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Dem Gesetzgeber hatte es eine Frist für die Änderung bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Ursprünglich sollte das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. In der Abstimmung im Bundesrat am 8. Juli konnte jedoch keine Zustimmung erzielt werden. Die Reform verzögert sich daher weiter. Kritiker des geplanten Gesetzes sehen die dort verankerten Steuerprivilegien für Firmenerben als verfassungswidrig an.

 

Der umstrittene Entwurf sieht vor, Unternehmen weiterhin Begünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einzuräumen. Wie bisher können Firmen demnach ihr begünstigtes Vermögen zu 85 bis 100 Prozent steuerfrei übertragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen einhalten. Mit gravierenden Änderungen werden voraussichtlich Großvermögende rechnen müssen. Ab einem Wert des begünstigen Betriebsvermögens von 26 Millionen Euro je Erbe soll eine Begünstigung nur noch eingeschränkt möglich sein.

 

Unter die sogenannte Lohnsummen-Regelung, welche bisher für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern galt, fallen dem geplanten Gesetz zufolge künftig schon Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern. Darüber hinaus soll der Kapitalisierungsfaktor, der multipliziert mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag den Unternehmenswert ergibt, von derzeit 17,86 auf einen Korridor von 10 bis maximal 12,5 abgesenkt werden. Die so erzielten geringeren Unternehmenswerte sollen in Zeiten niedriger Zinsen eine Überbewertung vermeiden. Um die Existenz der Unternehmen nicht zu gefährden, soll die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Stundung der Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eingeführt werden.

 

Nachdem der Bundesrat die Zustimmung verweigerte, muss nun der Vermittlungsausschuss tätig werden. Die fehlende Einigung hat jedoch nicht zur Folge, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer entfällt: Das bisherige Recht soll bis zu einer Neuregelung einfach weiter gelten. Dies haben die obersten Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben vom 21. Juni 2016 mitgeteilt.

 

Ende September mehr

 

Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Professor Ferdinand Kirchhoff, hat sich mit einem Schreiben vom 12. Juli 2016 an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat gewandt. Er teilt mit, dass das BVerfG sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz befassen wird. /

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