Pharmazeutische Zeitung online
Kritik an Abrechnungen

Das Geschäft mit dem Tod

24.08.2016  09:56 Uhr

Von Jennifer Evans / Stirbt ein Mensch, stellt der Arzt den Totenschein aus. Doch mit dem Ableben endet auch die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Niemand prüft die Höhe der Arztrechnung. Die Linke fordert in einer Kleinen Anfrage eine Kostenübernahme des Totenscheins durch die GKV. Die Regierung sieht die Länder in der Pflicht.

Rund eine halbe Millione Menschen ­sterben in Deutschland jährlich. Wenn ein Arzt den Tod festgestellt hat, sollte er diese Leistung anhand der Gebührenverordnung der Ärzte (GÖA) abrechnen. Doch laut der Fraktion die Linke bereichern sich die Ärzte oft. 

 

Neben der Todesfeststellung (Nummer 100 der GÖA) stellen sie auch Weggeld, Besuch, Beratung und symptombezogene Untersuchung in Rechnung. Zusätzlich kämen Steigerungsfaktoren zu den Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz hinzu, in Ausnahmefällen bis zum 3,5-fachen. Rechtswidrig tauchten auch Zusatzentgelte, etwa für Dringlichkeit oder Wochenend- und Feiertagzuschläge auf, so die Linke. Sachkundige Bestatter halten der Partei zufolge den Mund, weil sie oft von den Ärzten empfohlen werden. Die Linke fordert nun eine Verbesserung der Missstände, zumal ab 2004 ebenfalls das kostenkompensierende Sterbegeld entfallen ist. Lösungen sehen sie in der Leistungsaufnahme des Totenscheins in den GKV-Katalog, der Todesfeststellung durch dafür spezialisierte Ärzte oder in einer staatlichen Finanzierung.

 

Die Regierung schließt eine Finanzierung durch die Kassen aus. »Die Todesfeststellung und die Bestattung gehört nicht zu den Aufgaben der GKV«, heißt es in der Antwort. Die Gesetzgebungskompetenz obliege den Ländern, was meist bedeute, dass Hinterbliebene sowohl die Totenscheinkosten tragen als auch die Arztrechnung kontrollieren müssten. Zuschläge für Dringlichkeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit seien jedoch unzulässig. Dem Antwortschreiben zufolge haben Angehörige aber die Möglichkeit, die Rechnung von den Landesärztekammern prüfen zu lassen.

 

Laut Regierung war die ersatzlose Streichung des Sterbegeldes (zuletzt 525 Euro pro Mitglied) im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes erforderlich, um die finanzielle Situation der GKV zu stabilisieren. Auch in Hinsicht spezialisierter Ärzte und einer möglichen staatlichen Lösung schmettert die Regierung die Vorschläge der Linken ab. Demnach sollen weiterhin »alle Ärzte zur Todesfeststellung befähigt sein« und die Bewertung »einer staatlichen Kostentragung für die Totenfeststellung obliegt den Ländern«.

 

Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie der Linken, zur PZ: »Es mutet schon sehr kleinkariert und heuchlerisch an, gegenüber vielen Lobbygruppen mit vollen Händen Milliardenbeträge auszugeben, aber bei niedrigen zweistelligen Millionenbeträgen, die für mehr Pietät sorgen könnten, auf fehlende Geldmittel hinzuweisen.« /

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