Pharmazeutische Zeitung online
Großhandelsvergütung

BMG will keinen Rabatt auf 70 Cent

23.08.2011  16:29 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Verteilungskampf ist ausgerufen. Wie viel Rabatt darf der Großhandel den Apothekern im kommenden Jahr noch geben? Weniger als in diesem Jahr, sagt das Ministerium – zur Freude der Pharmagroßhändler.

Am 1. Januar 2012 werden die Karten neu gemischt. Wie im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehen, wird die Vergütung des pharmazeutischen Großhandels umgestellt. Der Gesetzgeber gesteht den Großhändlern für ihre Dienste einen Aufschlag von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis zuzüglich 70 Cent pro Packung zu. Im Volumen soll dies der aktuellen Regelung entsprechen, allerdings mit einem nicht unerheblichen Unterschied.

Der Fixzuschlag sei nicht rabattfähig, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Bundesgesund­heits­ministerium (BMG). Unterstützt wird diese Position vom gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn.

 

Für die meisten Apotheken dürfte dies deutliche Konsequenzen haben. Nach der Auffassung des BMG wäre ein Rabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf den Fixzuschlag ein Verstoß gegen die Preisbindung der Arzneimittelpreis­verordnung, zumindest dann, wenn die beziehende Apotheke die Arzneimittel zum überwiegenden Teil an Patienten abgibt und nicht weiterverkauft. Rabattfähig sei der Zuschlag nur, wenn Arzneimittel vom Großhandel an einen weiteren Zwischenhändler verkauft werden.

 

Folgen für Direktgeschäft

 

Erhebliche Konsequenzen hat diese Sicht der Dinge laut BMG auch für das Direktgeschäft zwischen Apothekern und pharmazeutischer Industrie. Der Großhandelsbegriff stelle auf die Funktion ab, heißt es in einem Schreiben vom Leiter des Referats Arzneimittelversorgung im BMG, Ulrich Dietz. Diese erfüllten auch die Arzneimittelhersteller, wenn sie Arzneimittel direkt an Apotheken verkauften. Hersteller oder Großhändler, die Apothekern zu hohe Rabatte gewährten, müssten mit wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen nach den Paragrafen 8 und folgende im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechnen.

 

Nicht immer sind sich BMG und die Regierungsfraktionen einig. In diesem Fall schon. Das machte Spahn vor einigen Tagen in einer Stellungnahme deutlich: »Wir wollen, dass das Rabattverbot für den Fixzuschlag von 70 Cent auch im Direktvertrieb durch die Hersteller gilt.« Sollte dies unklar im Gesetz formuliert sein und sollten einige Pharmafirmen hier das Gesetz anders deuten, sei es ein Leichtes, das klarzustellen, sagte Spahn. Dies könne noch rechtzeitig zum 1. Januar 2012 erfolgen. Der CDU-Gesundheitspolitiker positioniert sich in dieser Frage klar an der Seite des Großhandels: »Wir wollen einen leistungsfähigen Großhandel als Vollsortimenter für die flächendeckende Versorgung.«

 

Für den Großhandel dürfte es im kommenden Jahr unter diesen Bedingungen deutlich aufwärtsgehen. In den vergangenen Wochen flankierten sie die Diskussion um den Rabatt mit einer intensiven Inszenierung ihrer prekären finanziellen Lage in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen, freilich ohne ihr eigenes Zutun an dieser Situation dabei zu kommunizieren. Für viele Apotheker dürfte es dagegen im kommenden Jahr noch trüber aussehen als im bereits schwierigen Jahr 2011. / 

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