Pharmazeutische Zeitung online

Nachgefragt

09.08.2011  16:12 Uhr

... wie Apotheker mit der Entsorung von Altarzneimitteln umgehen wollen. Von Brigitte M. Gensthaler und Daniel Rücker / Soll wirklich jede Packung in die Hausmülltonne?

Ich empfehle unseren Kunden, Altarzneimittel in der Apotheke abzugeben. Wir bieten den Service gerne an, obwohl wir die Entsorgung bezahlen. Dies ist sicherer, denn es gibt Leute, die Mülltonnen durchwühlen. Wir nutzen die Rückgabe zum Gespräch. Manchmal bemerken wir auch Complianceprobleme, wenn größere Mengen eines Medikaments zurückgegeben werden. Dann können wir nachfragen.

Monika Schübel, Apothekerin, München

Wir nehmen alle Altarzneimittel zurück. Die Stadt München empfiehlt, Arzneimittelreste in den Hausmüll zu werfen. Ich finde Heparin-Spritzen oder hoch wirksame Arznei im Hausmüll zu gefährlich. Wenn Mülltonnen offen sind, könnten Kinder damit in Berührung kommen. Die Gefahr ist gering, doch man muss vorbeugen. Säfte und Tropfen kippen Laien oft in die Toilette. Von dort gelangt der Wirkstoff ins Grundwasser. Wir entsorgen Altarzneimittel als Sondermüll.

Verena Russ, Apothekenleiterin, München

In Baden-Württemberg ist die Entsorgung geregelt: Arzneimittelreste kommen in den Hausmüll, der verbrannt wird. Die meisten Menschen tun dies nicht gern, weil ihnen die Entsorgung via Mülltonne nicht sicher genug erscheint. Daher bieten wir an, dass sie ihre Altarzneimittel in der Apotheke abgeben können. Ich fahre sie dann zum Recyclinghof.

Dr. Christian Schreck, Apothekenleiter, Heidelberg

Die Bundesregierung macht es sich bei der Entsorgung von Arzneimitteln zu einfach. Ebenso wie eine geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch die 22 000 Apotheken in Deutschland sichergestellt wird, sollte auch die Entsorgung der Arzneimittel geregelt sein. Hier sollten die Apotheken mit ihrem geschulten Personal entscheiden, wie im Einzelfall entsorgt wird. Dass eine Änderung der Verpackungsverordnung ein funktionierendes System torpediert und durch unkontrolliertes Wegwerfen durch den Verbraucher ersetzt werden soll, kann nur als absurde Politikposse eingestuft werden.

Professor Theo Dingermann

Für Zytostatika sehe ich bei der Entsorgung keinen Handlungsbedarf. Es gibt seit Jahren ein sicheres, geschlossenes System. Zytostatika, die entsorgt werden müssen, fallen in zwei Formen an: In Flaschen mit »schwenkbarem Inhalt«, also vollen und teilweise geleerten Flaschen, und in leere Flaschen. Flaschen mit schwenkbarem Inhalt sind Sondermüll und werden in Spezialbehältern gesammelt. Die »Schwarzen Tonnen« können, einmal verschlossen, nicht mehr geöffnet werden. Sie werden von Spezialunternehmen abgeholt und verbrannt. Für die Entsorgung zahlen die Apotheker mehrere Tausend Euro jährlich. Leere Flaschen sind Gewerbemüll. Kamen sie mit Zytostatika in Berührung, gehören sie in die Schwarze Tonne.

Dr. Klaus Peterseim, Präsident des VZA Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker

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