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Versandhandel

Regierung sieht keine Probleme

07.08.2007  17:15 Uhr

Versandhandel

<typohead type="3">Regierung sieht keine Probleme

Von Daniel Rücker 

 

Der Versandhandel mit Medikamenten läuft in Deutschland reibungslos. So lautet die knappe Antwort des Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der Linken.

 

In seinen Antworten auf neun Fragen der Bundestagsabgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Volker Schneider und weiterer Abgeordneter der Fraktion Die Linke vermeidet das BMG konkrete Aussagen nach besten Kräften. Zu den rechtlich umstrittenen Varianten wie die Kooperation von Versandapotheken mit Drogeriemärkten oder anderen Pick-up-Stationen will sich das Ministerium mit Verweis auf schwebende Verfahren nicht äußern.

 

Versand hat sich bewährt

 

Grundsätzlich habe sich nach der von Staatssekretärin Marion Caspers-Merk unterzeichneten Antwort der Versandhandel bewährt. Nach den Regelungen im GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 sei immer eine öffentliche Präsenzapotheke für den Versand verantwortlich. Das beinhalte auch die Pflicht zur Beratung und garantiere die zeit- und wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten. Dass es auch Versandapotheken in den Niederlanden gibt, die nur eine Mini-Präsenzapotheke ihr Eigen nennen, und tschechische Versender eigentlich gar nicht nach Deutschland versenden dürfen, erwähnt die Bundesregierung gar nicht.

 

In der Stellungnahme beziffert das Ministerium den Marktanteil des Versands bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel für 2006 auf 0,8 Prozent vom Gesamtumsatz. Erkenntnisse, ob der Versand die Kosten der Krankenkassen gesenkt hat, liegen nicht vor. Der Antwort des Ministeriums zufolge wurde der Versandhandel mit Arzneimitteln nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen zugelassen. Vielmehr sollte Berufstätigen, immobilen Menschen oder Bewohnern ländlicher Gebiete der Kauf von Arzneimitteln erleichtert werden.

 

Noch am konkretesten wird die Bundesregierung bei ihrer Rechtsauffassung zu Ärzten, die ihren Patienten eine bestimmte Versandapotheke empfehlen und dafür eine Prämie kassieren: »Nach § 34 Absatz 1 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte ist es ihnen nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern...«, heißt es in der Stellungnahme. Allerdings betont die Regierung auch, dass sie nicht für das ärztliche Berufsausübungsrecht zuständig sei. Immerhin dürfte auch der erste Teil der Antwort zu diesem Punkt deutlich machen, dass es keine Kartenterminals in Arztpraxen geben darf, über die Patienten direkt bei einer ausländischen Versandapotheke bestellen können.

 

Zufrieden dürften die Apotheker mit der sehr zurückhaltenden Antwort auf die Frage nach der Einführung des Elektronischen Rezeptes und dessen Auswirkungen auf den Versandhandel sein. Die Einlösung elektronischer Rezepte in Versandapotheken sei Bestandteil der Testphase zur elektronischen Gesundheitskarte. Die Karte werde stufenweise getestet. Die Fernübermittlung von Rezepten »sowohl an Präsenzapotheken als auch an solche, die zusätzlich Versandhandel mit Arzneimitteln betreiben«, werde erst im vierten Testabschnitt untersucht. Hier ist es aus Sicht der Apotheker ganz hilfreich, dass die Regierung die ausländischen Versender nicht erwähnt.

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