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Ständige Impfkommission

Impfempfehlungen überarbeitet

27.07.2007  13:43 Uhr

Ständige Impfkommission

<typohead type="3">Impfempfehlungen überarbeitet

Von Christina Hohmann

 

Bei der Aktualisierung ihrer Empfehlungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) den Kreis der Personen erweitert, die sich gegen Masern impfen lassen sollten. Eine weitere Neuerung stellt die Standardimpfung für Mädchen gegen Humane Papillomaviren dar, die bereits im März vorab bekannt gegeben wurde.

 

Aus den großen Masernausbrüchen in den vergangenen Jahren hat die STIKO Konsequenzen gezogen und ihre Empfehlungen geändert: Auch ungeschützte Erwachsene, die aus beruflichen Gründen exponiert sind, sollten sich gegen Masern impfen lassen. Hierzu zählen alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit Kontakt zu Patienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten Tätige, teilte die Kommission in Berlin mit. Sie berücksichtige damit die Erfahrungen der vergangenen Jahre, in denen deutlich häufiger als früher Jugendliche und Erwachsene an Masern erkrankt sind. Die STIKO empfiehlt allen Kontaktpersonen von Masernpatienten, die nicht oder nur einmal geimpft sind oder deren Immunstatus unklar ist, die Immunisierung nachzuholen.

 

Seit mehr als 20 Jahren bemüht sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Masern auzurotten. Für Europa wurde dieses Ziel vom Jahr 2000 auf das Jahr 2010 verschoben, unter anderem, weil der Kampf gegen die Virusinfektion in Deutschland nur schleppend vorankommt. Masern sind nur vermeintlich eine harmlose Kinderkrankheit. So ist als schwere Komplikation besonders eine Hirnentzündung gefürchtet, die bei etwa einer von 1000 Maserninfektionen auftritt und in 10 bis 20 Prozent der Fälle tödlich endet.

 

Schutz vor Zervixkarzinom

 

Wie bereits im März angekündigt, hat die STIKO die Standardimpfung aller 12 bis 17 Jahre alten Mädchen gegen Humane Papillomaviren (HPV), die Gebärmutterhalskrebs verursachen können, in die Empfehlungen aufgenommen. Die Impfung mit drei Dosen solle noch vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein, heißt es in den Empfehlungen (»Epidemiologisches Bulletin« Nr. 30/2007). Die Immunisierung ersetze nicht die Krebs-Früherkennungsuntersuchungen, da sie nicht gegen alle HPV-Typen schütze, die einen Tumor hervorrufen können. Auch Frauen, die älter als 17 Jahre sind, können noch von einer Immunisierung profitieren. Bei ihnen sollten die betreuenden Ärzte individuell Nutzen gegen Risiko einer Impfung abwägen, schreibt die STIKO. Inwieweit eine Immunisierung von Jungen hilft, HPV-Infektionen bei Mädchen zu verhindern, sei nicht ausreichend untersucht.

 

Die STIKO weist in ihren Empfehlungen auch darauf hin, dass die Impfung gegen HPV bei Mädchen als Gelegenheit genutzt werden sollte, den Impfschutz zu vervollständigen und die für Jugendliche empfohlenen Auffrischungsimpfungen zu geben, etwa gegen Keuchhusten oder Kinderlähmung.

 

Diskussion um Hepatitis B

 

Seitdem die STIKO 1995 eine generelle Impfung gegen Hepatitis B für alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfohlen hat, reißt die Diskussion um die Dauer des Immunschutzes nicht ab. Die derzeitige Kenntnislage begründe keine generelle Wiederimpfung nach zehn Jahren, schreibt die Kommission. Wie bisher sei eine Wiederimpfung nur für bestimmte Risikopersonen empfohlen. Hierzu zählen neben Menschen mit chronischen Lebererkrankungen auch HIV-Patienten, Kontaktpersonen von Hepatitis-B-Positiven sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen, in psychiatrischen Einrichtungen und Vollzugsanstalten.

 

Impfung als Pflichtleistung

 

Weiterhin weist die STIKO daraufhin, dass Krankenkassen zukünftig die Kosten für alle von der Kommission empfohlenen Schutzimpfungen tragen müssen. Bislang war die Kostenübernahme freiwillig. Doch mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes sind Schutzimpfungen zu Pflichtleistungen geworden. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber die Impfraten in Deutschland erhöhen. Welche Impfung bezahlt werden beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen. Der G-BA-Beschluss von Ende Juni 2007 berücksichtige die seit Juli 2006 bestehenden Empfehlungen vollständig, einschließlich der im März ausgesprochenen Impfempfehlung gegen HPV, informiert die Kommission. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Dies wird einem Sprecher des Ministeriums zufolge voraussichtlich im August der Fall sein. Über die aktuellen Empfehlungen muss der G-BA innerhalb von drei Monaten entscheiden.

 

Reiseimpfungen bleiben von dieser Regelung unberührt und zählen nach wie vor nicht zu den Pflichtleistungen. Doch einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseimpfungen freiwillig.

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