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GKV-Spitzenverband

G-BA soll Austausch von Biologika regeln

26.07.2017  10:10 Uhr

Von Stephanie Schersch / Aus Sicht der Krankenkassen sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig regeln, welche biologischen Arzneimittel die Apotheker gegeneinander austauschen können. Das macht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in seinen nun offiziell veröffentlichten Positionen zur Bundestagswahl deutlich.

Derzeit entscheiden Apotheker und Krankenkassen gemeinsam, welche Biologika substituiert werden können. Eine entsprechende Liste ist Teil des Rahmenvertrags über die Versorgung mit Arzneimitteln. Im G-BA sind die Apotheker allerdings nicht vertreten. Nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands wären sie damit künftig außen vor, wenn es um den Austausch von Biopharmazeutika geht.

 

Großes Sparpotenzial

 

Auf dem Markt der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel wittern die Kassen großes Sparpotenzial. In den kommenden Jahren läuft der Patentschutz für viele umsatzstarke Biologika ab. Mehr Wettbewerb und neue Steuerungsinstrumente sollen für einen wirtschaftlichen Einsatz dieser Präparate sorgen. Zudem sollen Kassen und Ärzte für bestimmte biologische Medikamente in den regionalen Arzneimittelvereinbarungen Wirtschaftlichkeitsziele und Zielquoten vereinbaren, heißt es.

 

Wie die PZ bereits berichtet hat, macht sich der Spitzenverband mit Blick auf den Apothekenmarkt in seinem Positionspapier für den Versandhandel stark. Die Vertriebsstrukturen müssten so angepasst werden, dass eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung auch auf dem Land gesichert sei, schreibt er. Dabei müsse sich jede Form der Arzneimittelabgabe vor allem am Bedarf der Patienten messen lassen. »Ein ergänzender Versandhandel stellt deshalb ein geeignetes Mittel dar, dieses Ziel zu erreichen.«

 

Auch Apothekenketten können sich die Kassen vorstellen. Die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots »ist aus Markt- und Wettbewerbsgründen geboten«. Zudem wünschen sie sich mehr Transparenz über das Apothekenhonorar, »um auf der Grundlage von Patientenbedarfen die Vergütungen angemessen gestalten zu können«. Ohne diese Transparenz dürfe es kein Honorarplus für Apotheker mehr geben.

 

Darüber hinaus fordern die Krankenkassen differenzierte Abrechnungspreise für neue Arzneimittel. »Der einheitliche Erstattungsbetrag kann nicht für alle Patientengruppen gleichermaßen wirtschaftlich sein«, heißt es. Ende Juni hatte auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die derzeit gängige Mischpreiskalkulation als intransparent kritisiert und Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Praxis geäußert.

 

Der GKV-Spitzenverband will in Zukunft weiterhin mit den Herstellern auf Basis des Zusatznutzens den Preis für ein Präparat verhandeln – dieser soll dann aber nur für den Einsatz bei jenen Patienten gelten, für die der Extranutzen tatsächlich belegt ist. »Dem entgegen darf der Abrechnungspreis für Patientengruppen ohne Zusatznutzen nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen als die wirtschaftlichste zweckmäßige Vergleichstherapie.«

 

Bei Kombinationstherapien der personalisierten Medizin etwa im Bereich der Onkologie könnte eine solche Herangehensweise allerdings unter Umständen zu Problemen führen. In diesen Fällen seien »weitere Elemente der Preisregulierung« erforderlich, damit die Behandlungen bezahlbar blieben und »keine Zugangseinschränkungen in Kauf genommen werden müssen«, schreiben die Kassen.

 

Die Rabattverträge lobt der GKV-Spitzenverband in seinem Positionspapier naturgemäß als unverzichtbar. Die neue Bundesregierung müsse die selektivvertraglichen Gestaltungsspielräume der Kassen daher weiter stärken und dürfe auch die Festbeträge keinesfalls einschränken. /

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