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Cannabis

Schweiz will Gesetze lockern

11.07.2018  09:28 Uhr

Von Daniela Hüttemann / In der Schweiz soll der Umgang mit Cannabis zu medizinischen und auch zu Genusszwecken gelockert werden. An Modellprojekten sollen auch Apotheken teilnehmen.

Der schweizerische Bundesrat hat vergangene Woche angekündigt, dass Patienten zukünftig keine Ausnahmebewilligungen vom Betäubungsmittelgesetz mehr benötigen sollen, um mit medizinischem Cannabis versorgt zu werden. Nun werde eine Gesetzesänderung vorbereitet, um das Verbot aufzuheben, medizinisches Cannabis in den Verkehr zu bringen, hieß es. Geprüft werde auch, ob Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen.

 

Seit 2011 ist medizinisches Cannabis in der Schweiz verordnungsfähig. Schätzungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zufolge haben dort im vergangenen Jahr rund 3000 Patienten Medizinalhanf erhalten.

 

Darüber hinaus sollen verschiedene Modellprojekte in mehreren Städten und Kantonen zeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen Cannabis zum Freizeitkonsum legalisiert werden sollte. Einige waren schon länger geplant, wurden aber vom BAG nicht genehmigt, da es bislang hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Das will der Bundesrat nun ändern.

 

Langfristig soll auf diese Weise der Schwarzmarkt trockengelegt werden. Stattdessen sollen die Konsumenten Cannabis in kontrollierter Qualität beziehen können – beispielsweise über die Apotheken. Ein entsprechendes Projekt ist etwa in Bern geplant. Dort sollen erwachsene Konsumenten die Droge unter bestimmten Voraussetzungen in der Offizin kaufen können, wie die Generalsekretärin des schweizerischen Fachverbands Sucht, Petra Baumberger, im Mai bei einer Tagung in Hamburg erläuterte.

 

Laut BAG wollen verschiedene Städte den geregelten Verkauf von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken im Rahmen von Forschungsvorhaben ausprobieren. Die Versuche sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Sie dürfen über höchstens fünf Jahre laufen und sind jeweils auf höchstens 5000 Teilnehmer beschränkt, berichtet der Schweizer »Bote«. Diese müssen nachweislich bereits Cannabis konsumiert und ihren Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben. Sie dürfen an den zugelassenen Verkaufsstellen ausschließlich zum Eigengebrauch fünf Gramm Gesamt-THC pro Mal und insgesamt 10 Gramm Gesamt-THC pro Monat erwerben.

 

Der THC-Gehalt darf laut »Bote« höchstens 20 Prozent betragen und muss bezüglich Verunreinigungen und Pestizide eine »hohe Qualität« aufweisen. Der Preis soll den Wirkstoffgehalt und den »ortsüblichen Schwarzmarktpreis« berücksichtigen. Der Fachverband Sucht rechnet mit einem Start der Projekte frühestens im Jahr 2021. Im Herbst soll zudem eine Volksinitiative zur Cannabis-Legalisierung starten. /

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