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Datenschutzbeauftragter

Kleine Apotheken aus dem Schneider

11.07.2018  09:28 Uhr

Von Anna Pannen / Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Vorgaben geäußert. Demnach brauchen kleine Apotheken nicht zwingend einen Beauftragten für das Thema. Auch dürfen sie Patientendaten weiterhin speichern, selbst wenn der Patient das nicht will.

Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keinen Datenschutz-Beauftragten benennen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP klargestellt. 

 

Der Chef des Apothekenrechenzentrums VSA, Roman Schaal, hatte zuletzt erklärt, die seit Mai geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei in dieser Hinsicht uneindeutig. Die Regierung stellt nun jedoch fest: Nur wer »umfangreich« Kundendaten verarbeitet, braucht einen Datenschutz-Beauftragten. Das Speichern von Patientendaten durch einzelne Ärzte oder Apotheker sei jedoch nicht »umfangreich« zu nennen.

 

Die FDP hatte in ihrer Anfrage beklagt, dass die DSGVO nicht unbedingt zu einem besseren Datenschutz führe, kleine Unternehmen, Arztpraxen und Apotheken aber über die Maßen belaste. Auch befürchtet die Partei eine Welle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegen Apotheken und Arztpraxen: durch findige Anwälte, die an solchen Verfahren verdienen. Die Bundesregierung erklärt dazu, es gebe keine Hinweise darauf, dass »der Gesundheitssektor von Abmahnungen stärker betroffen sein könnte als andere Bereiche«. Man prüfe die Angelegenheit jedoch derzeit.

 

Ein weiteres Problem: Heilberufler in Deutschland sind aufgrund von Standesrecht teilweise verpflichtet, personenbezogene Daten über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Die DSGVO aber räumt nun jedem Bürger ein Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten ein. Auch hier befürchtet die FDP Konflikte. Laut Bundesregierung soll es diese jedoch nicht geben: Die DSGVO lege klar fest, dass bestimmte Rechtsansprüche über dem Recht auf Löschung stehen, heißt es in der Regierungsantwort.

 

Zuletzt wollte die FDP wissen, welche Kosten infolge der DSGVO auf Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen zukommen. Hier bleibt die Bundesregierung eine Antwort schuldig. Ihr lägen »keine Erkenntnisse darüber vor«, heißt es in dem Papier. FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg hat dafür kein Verständnis: »Die Bundesregierung hat also deutsche Ausführungsbestimmungen zur DSGVO eingeführt, ohne zu wissen, welche Auswirkungen diese auf die Betroffenen haben«, beklagte er. Dem Politiker zufolge muss die Bundesregierung die DSGVO hierzulande sorgsamer umsetzen und an geltendes deutsches Recht anpassen. /

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