Pharmazeutische Zeitung online

Liste mit Notfallmedikamenten in Hessen

10.07.2012  16:41 Uhr

Von Daniela Biermann / Eine konkrete Liste mit Notfallmedikamenten soll in Hessen die Palliativversorgung erleichtern. Das hessische Sozialministerium einigte sich mit Apothekerverband und Apothekerkammer auf sieben Wirkstoffe, die während des Notdienstes in möglichst jeder Apotheke in verschiedenen Darreichungsformen vorrätig gehalten werden sollen. Die Liste soll auch den Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Verschreibung im akuten Notfall erleichtert werden.

Während die Bevorratung mit Betäubungsmitteln ohne weitere Konkretisierung mit der neuen Apothekenbetriebsordnung für alle Apotheken im Juni zur Pflicht geworden ist, ist die Einhaltung der neuen Liste für die hessischen Apotheken nicht zwingend, sagte eine Sprecherin des Hessischen Apothekerverbands der Pharmazeutischen Zeitung. Verbandsmitglieder können das Dokument in Kürze über den internen Bereich der HAV-Website herunterladen. Gelistet sind folgende Arzneistoffe jeweils in bestimmten Dosierungen: Morphin (Injektionslösung, Tropfen, Retardtabletten), Fentanyl (Pflaster, Nasenspray), Lorazepam (Plättchen), Diazepam (Rektallösung), Dimenhydrinat (Suppositorien, Tabletten), Haloperidol (Tropfen) und Butylscopolamin (Injektionslösung). /

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