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ACTA-Abkommen

Generikahandel weiterhin möglich

10.07.2012  16:41 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (ÄOG) hat das Votum des Europäischen Parlaments begrüßt, das vergangene Woche gegen das Anti-Fälschungs-Abkommen Acta gestimmt hatte. Mit dem Vertrag wollten die teilnehmenden Länder Standards gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Nun liegt das Vorhaben auf Eis.

Aus Sicht der Hilfsorganisation hätte das Abkommen den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten für ärmere Länder gefährdet. Im Vertragstext fehle eine eindeutige Unterscheidung zwischen gefälschten Arzneimitteln auf der einen und legalen Generika auf der anderen Seite, heißt es in einer Pressemitteilung. Ärzte ohne Grenzen befürchtet daher, dass Generika durch Acta wie gefälschte Medikamente gewertet werden könnten und ihr Handel durch die Zollbehörden behindert würde. »Acta ist ein direkter Angriff auf das Leben von Patienten in ärmeren Ländern«, so Philipp Frisch von der ÄOG-Medikamentenkampagne. Generika spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Krankheiten in Entwicklungsländern. So behandelt Ärzte ohne Grenzen nach eigenen Angaben rund 80 Prozent seiner mehr als 210 000 HIV/Aids-Patienten weltweit mit generischen Medikamenten aus indischer Produktion.

 

Auch das Aktionsbündnis gegen Aids lobte die Entscheidung des EU-Parlaments. Mit Acta könnte fälschlicherweise der rechtmäßige Handel mit Generika behindert werden, sagte Astrid Berner-Rodera, Sprecherin des Bündnisses, dem mehr als 100 Nichtregierungsorganisationen angehören. »Viele unter Acta zulässige Maßnahmen könnten abschreckend auf Generikahersteller wirken und letztlich zu steigenden Preisen führen.«

 

Frisch forderte, die Entscheidung des EU-Parlaments müsse nun auch Auswirkungen auf andere internationale Abkommen haben. »In dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien etwa sind Regelungen vorgesehen, die den Zugang zu generischen Medikamenten behindern könnten.« EU-Handelskommissar Karel de Gucht müsse daher sicherstellen, »dass der Handel mit Generika grundsätzlich nicht durch schädliche Regelungen zum geistigen Eigentumsrecht gefährdet wird«. /

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