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Johanniskraut

Mit und ohne Rezept

Datum 24.06.2008  15:28 Uhr

Johanniskraut

<typohead type="3">Mit und ohne Rezept

PZ / Johanniskraut bleibt weiterhin für Indikationen wie vorübergehende depressive Verstimmung oder nervöse Unruhe in der Selbstmedikation verfügbar. Ob ein Präparat ab dem 1. April 2009 unter die Rezeptpflicht fällt, hängt nicht von der Einzeldosis oder Packungsgröße, sondern von der jeweiligen Zulassung ab.

 

Während Präparate mit der Indikation »mittelschwere Depression« künftig nur noch auf Rezept abgegeben werden dürfen, kann ein Medikament mit genau derselben Dosierung apothekenpflichtig bleiben, solange es »nur« zur Therapie von leichter depressiver Verstimmung, Angst, psychovegetativen Störungen oder anderen nervlichen Indikationen zugelassen ist. Hintergrund des Bundesratsbeschlusses sind keine Sicherheitsbedenken zu den Präparaten an sich, sondern die Überzeugung, dass mittelschwere Depressionen in fachärztliche Behandlung gehören. Dabei darf der Apotheker zwar keine konkrete Diagnose stellen, muss auffällige Patienten jedoch an den Arzt verweisen.

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