Pharmazeutische Zeitung online
Angehörige

Professionelle Hilfe suchen

12.06.2017  14:02 Uhr

Von Nicole Schuster / Über Herausforderungen und Hilfen für die Angehörigen ­sprach Diplom-Sozialpädagogin Petra Knispel vom Servicepunkt Schlaganfall – Zentrale Beratungsstelle der BSA e. V. und des ­Centrums für Schlaganfallforschung Charité in Berlin mit der ­Pharmazeutischen Zeitung.

PZ: Welche Fehler sollten Angehö­rige nach einem Schlaganfall nicht ­machen?

 

Knispel: Die Angehörigen sind weder darauf vorbereitet noch geschult, mit dieser schlimmen Situation umzugehen. Es ist ganz normal, dass dann Fehler passieren. Eine häufige Erwartung ist, dass nach dem Schlaganfall alles wieder so sein wird wie zuvor. Das ist fast nie möglich. Ein Schlaganfall ist ein absolut einschneidendes Ereignis für Patienten und ihre Familien. Angehörige sollten nicht versuchen, die Rolle des Therapeuten zu übernehmen, und den Patienten zu nichts motivieren, das außerhalb des Möglichen liegt. Das führt nur zu Frustration und Depressionen und überfordert alle.

PZ: Welche Tipps kann man Angehörigen geben?

 

Knispel: Wichtig ist, sich so früh wie möglich an Beratungsstellen zu wenden. Eine Liste mit Anlaufstellen hat die Deutsche Schlaganfallhilfe zusammengestellt (www.schlaganfall-hilfe.de/schlaganfallbueros). Die professionelle Hilfe unterstützt Angehörige, mit dem Schlaganfall-Ereignis umzugehen. Man darf sich aber nichts vormachen: Es ist für Patient und Angehörige ein langer Weg, diese chronische Krankheit ­gemeinsam zu bewältigen. Mit professioneller Unterstützung gelingt es in der Regel leichter und schneller. Auch Selbsthilfegruppen können Kraft ­geben.

 

PZ: Was bringt ein Schlaganfall-­Patienten-Pass?

 

Knispel: Der Pass klärt Außenstehende darüber auf, dass eine Person einen Schlaganfall hatte. Er enthält Informationen zum Patienten, die bei einer medizinischen Erstversorgung im Notfall hilfreich sind. Dazu zählen Angaben zur Person, zu Medikamenteneinnahme, Krankenversicherung und Vorsorgevollmacht sowie eine Kontaktadresse. Gerade zu Beginn schämen sich viele Patienten aber, das Dokument bei sich zu tragen und vorzuzeigen. Schlag­anfall wird immer noch als Tabu empfunden.

 

PZ: Wie sieht es mit dem Auto­fahren nach einem Schlaganfall aus?

 

Knispel: Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen. Ein Schlaganfall-Patient darf nur dann ans Steuer eines Autos, wenn er seine Befähigung dazu nachweisen kann. Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer (§ 2 FEV).

 

PZ: Wie aufwendig ist dieser Nachweis?

 

Knispel: Ihre Fahrtauglichkeit müssen Patienten durch ein Gutachten nachweisen, zum Beispiel von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifika­tion oder über die Avus – Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umwelt­sicherheit (www.avus-mpu.de).

 

Manchmal sind Fahrproben erforderlich. Gutachten und Fahrprobe­nachweis sind der Führerscheinstelle vorzulegen. Dort wird der Fall bewertet; bei positivem Ausgang werden ­gegebenenfalls Auflagen und Beschränkungen in den Führerschein eingetragen. Für Berufsfahrer bedeutet ein Schlaganfall jedoch in der Regel, dass sie dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Sind Nach- und Umbauten an Fahrzeugen erforderlich, müssen der TÜV oder die DEKRA diese abnehmen. /

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