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Dienstleistungspaket

EU-Kommission überschreitet Kompetenzen

14.06.2017  09:31 Uhr

Von Christina Hohmann-Jeddi, Erfurt / Mit dem im Januar vorgelegten EU-Dienstleistungspaket mischt sich die Europä­ische Kommission zu sehr in die Angelegenheiten der EU-Mitgliedstaaten ein. Das stellte Jens Gobrecht, Leiter der ABDA-Europavertretung in Brüssel, auf dem Thüringer Apothekertag klar.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip sei die EU-Kommission für zentrale Bereiche wie etwa den Binnenmarkt zuständig, der Gesundheitsbereich falle aber in die Verantwortung der Einzelstaaten. Es zeichne sich die Tendenz ab, dass einige Gesundheitsthemen nun unter binnenmarktpolitischen Aspekten in Europa diskutiert werden, so Gobrecht. In dieser Hinsicht sei auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 zu verstehen.

 

Ein für die Apotheker besonders relevanter Aspekt des EU-Dienstleistungspakets ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung, berichtete Gobrecht. Jede Änderung im Berufsrecht, die ein nationales Parlament vornehmen will, muss die EU demnach im Voraus auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen. Im Prinzip gebe es diese Prüfung bereits, so Gobrecht. Das Problem bei der Neuerung sei allerdings, dass in Zukunft nicht nur die einzelnen Änderungen am Berufsrecht, sondern das gesamte Regelwerk geprüft werden soll. Dies gefährde das ausgereifte System der Berufsregulierungen in Deutschland, so Gobrecht.

 

»Die EU-Kommission hat noch nicht begriffen, dass es sich beim Gesundheitssystem um einen hochregulierten und nicht um einen freien Markt handelt«, so Gobrecht. Mehr zum Thüringer Apothekertag lesen Sie in der Druckausgabe der PZ 24/2017 ab Seite 58. /

 

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