Zuspruch für Transplantationsbeauftragte |
14.06.2011 17:58 Uhr |
Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz an EU-Recht anpassen. Krankenhäuser sollen einen Sonderbeauftragten für Organspenden einsetzen. Bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss stieß das Vorhaben auf Zuspruch.
Aufgabe des Transplantationsbeauftragten soll es sein, den Organspendeprozess vor Ort im Krankenhaus zu organisieren. So soll der Beauftragte mögliche Spender identifizieren und melden, das Krankenhauspersonal beraten und die Angehörigen betreuen. Bislang müssen meist Ärzte diese Aufgaben übernehmen. Sie seien damit jedoch häufig überfordert, sagte Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. »Viele Ärzte sind schon aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, ausführliche Gespräche mit den Angehörigen zu führen.« Kirste begrüßte die im Kabinettsentwurf für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vorgesehene Pflicht, in jedem Organe entnehmenden Krankenhaus mindestens einen Transplantationsbeauftragten einzusetzen. Studien zufolge würden nach dem Tod eines Patienten drei Viertel der Angehörigen einer Organentnahme zustimmen, wenn Arzt und Transplantationsbeauftragter gemeinsam das Beratungsgespräch führen. Übernimmt der Mediziner diese Aufgabe allein, stimme nicht einmal jeder Zweite zu.
Professor Dr. Christian Diercks, Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin, hält Transplantationsbeauftrage für »überfällig«. Ihre Aufgaben müssten im Gesetz aber deutlicher definiert werden. Außerdem müsse die Regierung Mindestanforderungen benennen, etwa die langjährige Tätigkeit in der Intensivmedizin. Der Herzchirurg Professor Dr. Bruno Reichard forderte, die Beauftragten möglichst früh in die Betreuung möglicher Organspender einzubeziehen. »30 bis 50 Prozent der Spender gehen in Deutschland verloren, weil sie nicht richtig gemanagt werden«, sagte er. Potenzielle Spender benötigten viel Zeit und Aufmerksamkeit. Die Transplantationsbeauftragten müssten dabei eine neutrale Stellung haben und unabhängig handeln können.
Auch die Krankenkassen begrüßen im Grunde die Anstellung von Sonderbeauftragen. Allerdings schätzen sie den Bedarf deutlich geringer ein. »Ein Transplantationsbeauftragter wird im Schnitt nur vier Mal im Jahr aktiv, das rechtfertigt keine Vollzeitstelle«, sagte Dr. Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband. Zudem fordern die Kassen jährliche Berichte der Krankenhäuser, in denen Bilanz über die Arbeit der Transplantationsbeauftragten gezogen wird. Der ärztliche Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin, Professor Dr. Walter Schaffartzik, regte an, dass mehrere kleinere Krankenhäuser einen gemeinsamen Beauftragen berufen können.
Auch die Einführung eines Organspenderegisters wurde im Gesundheitsausschuss diskutiert. In dieser Datenbank können sich die Bürger freiwillig für oder gegen eine Organspende aussprechen. Die Kliniken würden dies begrüßen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum. »Damit ließe sich die Spendebereitschaft der Deutschen besser dokumentieren.« Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hält hingegen wenig von dieser Idee. Bei einer Zustimmungslösung, wie es sie zurzeit in Deutschland gibt, ergebe ein Organspenderegister wenig Sinn, sagte DSO-Vorstand Kirste.
Ende Juni wird sich der Gesundheitsausschuss erneut mit dem Thema Organtransplantation befassen. Dann werden die rechtlichen und ethischen Aspekte einer Organspende im Mittelpunkt stehen. /