Klinikapotheker kritisieren lange Lieferwege |
14.06.2011 18:03 Uhr |
Von Daniel Rücker / Krankenhäuser sollten nicht über weite Distanzen mit Arzneimitteln versorgt werden, so eine Stellungnahme des Bundesverbands der Krankenhausversorgenden Apotheker (BVKA). Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Es hatte einer Apotheke im nordrhein-westfälischen Ahlen die Versorgung eines Bremer Krankenhauses erlaubt. Die beiden Städte sind mehr als 200 Kilometer voneinander entfernt.
»Das Münsteraner Urteil ist ein Schlag gegen die Patienten in Krankenhäusern«, sagt BVKA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. Der forderte den für Ahlen zuständigen Kreis Warendorf auf, Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, denn das Münsteraner Urteil stehe »im krassen Gegensatz zu Wortlaut und Zielen des Apothekengesetzes«. Peterseim: »Wer die Entscheidung über Umfang und Qualität von Notfallversorgung und Arzneimittelsicherheit allein in die Hände der Krankenhausträger legt, führt den gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt für die Versorgungsverträge ad absurdum und gefährdet das Wohl der Krankenhauspatienten.«
Der BVKA befürchtet, dass Kliniken dieses Urteil nutzen könnten, die Krankenhausversorgung allein auf die Logistik zu reduzieren. Der Verband pocht auf die Einhaltung des Regionalprinzips. Dieses hatte das OVG in seinem Urteil infrage gestellt. Peterseim sieht darin einen Widerspruch zu europäischem Recht.
EuGH: Beschränkungen gerechtfertigt
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Verfahren festgestellt, dass Leistungen wie die Beratung oder Notfallversorgung nur von einem Apotheker erbracht werden können, dessen Apotheke nahe dem zu versorgenden Krankenhaus liegt. Die Beschränkung der krankenhausversorgenden Apotheken auf den näheren Umkreis sei deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Peterseim hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht »dieses krasse Fehlurteil« revidieren wird. /