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Einigung im Streit um Spezialnahrung

08.06.2016  09:26 Uhr

Von Katja Egermeier / Im Streit zwischen dem Hamburger Apothekerverein (HAV) und der AOK Rheinland/Hamburg hat es bei einem Anhörungstermin vor dem Hamburger Sozialgericht eine Einigung gegeben: Wie der HAV mitteilte, wird die bisherige vertragliche Lieferberechtigung der Hamburger Apotheken für Spezial- und Sondennahrung an AOK-Versicherte zunächst fortgesetzt – ab 1. Oktober gelten dann neue Vertragskonditionen.

 

Der HAV-Vorsitzende Jörn Graue ist zufrieden: »Von diesem Erfolg für den Rechtsfrieden profitieren nicht nur unsere Mitgliedsapotheken, deren Lieferberechtigung die AOK seit Anfang April dieses Jahres bestritten hatte, sondern vor allem auch die AOK-Versicherten, die von unseren Apotheken wieder aus einer Hand versorgt werden können.«

 

Auslöser des Streits war ein Fax der AOK Rheinland/Hamburg an den HAV vom 31. März dieses Jahres. Darin hatte die Krankenkasse den Verein darüber informiert, dass dessen Mitgliedsapotheken ab dem 1. April keine Lieferberechtigung mehr für die Versorgung von AOK-Versicherten mit Spezial- und Sondennahrung hätten. Als Begründung nannte die AOK den Neuabschluss mit anderen Leistungserbringern sowie die Nichtigkeit des Vertrags mit den Apotheken. Der HAV sah darin einen Vertragsbruch und reagierte mit sofortiger Klage beim Hamburger Sozialgericht.

 

Im Interesse einer schnellen Wiederherstellung der Versorgungssicherheit habe man der AOK im Rahmen der Anhörung nun einen Vergleich angeboten, so Graue. Diesem sei die AOK auch gefolgt. Er beinhaltet laut HAV die rechtsförm­liche Kündigung des bisherigen Vertrags zum 30. September und zugleich die Fortsetzung der Lieferberechtigung ab 1. Oktober mit neuen Konditionen – wie beispielsweise die besondere Anerkennung der Beratungsfunktion der Apotheken bei der Erstversorgung von Patienten mit Spezial- und Sondennahrung. /

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