Regelmäßig selbst nachschauen |
04.06.2013 16:54 Uhr |
PZ / Jeder kann selbst etwas tun, um sich vor Hautkrebs zu schützen. Dazu gehört eine regelmäßige Selbstbeobachtung der Haut. Darauf weist der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) anlässlich der Euromelanoma-Woche 2013 hin. Diese findet vom 3. bis 9. Juni statt.
Hautkrebs ist sichtbar und das kann Leben retten. Voraussetzung dafür ist, die eigene Haut zu kennen, möglichst einmal im Monat genau zu inspizieren und vor allem auf Veränderungen zu achten. Verändert sich ein Muttermal mit der Zeit in Farbe, Form und Größe kann das ein Hinweis sein, den Fachmann zu fragen. »Ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren mit unentdecktem Wachsen von schwarzem Hautkrebs bedeutet eine rapide Gefährdung für den Betroffenen«, sagt Dr. Ralph von Kiedrowski vom BVDD zum Start der Euromelanoma-Woche in einer Pressemitteilung. »Außerdem gilt es, alle Neubildungen im Auge zu behalten, denn ein nicht unerheblicher Anteil der malignen Melanome entsteht neu, das heißt nicht auf dem Boden eines schon bestehenden Pigmentmals.«
Immer mehr Menschen erkranken an Hautkrebs. Mittlerweile sind es nach einer Hochrechnung der Gesellschaft der Krebsregister in Deutschland jedes Jahr mehr als 234 000. Etwa 3000 Menschen sterben jährlich daran. »Ohne verstärkte Vorsorgeanstrengungen wäre diese Zahl weitaus höher«, sagt von Kiedrowski. »Die permanente Aufklärung hat dazu geführte, dass die Hautkrebssterblichkeitsrate weit hinter dem rasanten Zuwachs an Hautkrebserkrankungen zurück bleibt.«
Sonnenschutz, die regelmäßige Selbstinspektion der Haut zu Hause und das Hautkrebsscreening beim Dermatologen können Leben retten. Denn früh erkannt ist Hautkrebs in nahezu 100 Prozent der Fälle heilbar. Je dünner ein Hautkrebs ist, wenn er entdeckt wird, desto größer sind die Chancen auf vollständige Heilung. Dabei gehe es buchstäblich um Zehntelmillimeter, wie Studien zeigen. Daher plädiert der Dermatologe anlässlich der Euromelanoma-Woche, das Hautkrebsscreening auf jüngere Altersgruppen auszudehnen. Bisher haben laut Gesetz nur Personen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. »Leider erkranken aber etwa 2500 Menschen unter 35 Jahren jedes Jahr an schwarzem Hautkrebs«, so von Kiedrowski. /