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Die Änderungen im Steuergesetz

06.06.2006  18:12 Uhr

Steuertipp

<typohead type="3">Die Änderungen im Steuergesetz

von Klaus-Martin Prang, Hannover

 

Das Steueränderungsgesetz 2007, das am 19. Mai in den Bundestag eingebracht worden ist, sieht vielerlei Kürzungen vor.

 

Entfernungspauschale

 

Es lässt sich wie folgt zusammenfassen: »Vom Wohnort- zum Werkstorprinzip«. Bisher gilt das Verlassen der Wohnung als Beginn der beruflichen Tätigkeit. Damit sind die Aufwendungen für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Ab 2007 beginnt die berufliche Tätigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers erst am »Werkstor«. Damit werden die Aufwendungen für den Weg zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet und können nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Allerdings sollen sogenannte Fernpendler, das sind Personen, die eine tägliche Entfernung zur Arbeit von mehr als 20 Kilometer haben, die Kosten ab dem 21. Kilometer wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen können, und zwar mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.

 

Die nunmehr der Privatsphäre zuzuordnenden Aufwendungen des Apothekers für seine Fahrten von der Wohnung zur Apotheke sind ab 2007 wie folgt zu ermitteln:

 

Apotheker Meyer hat einen Audi A4, den er, der typische Fall in der Apotheke, sowohl privat als auch betrieblich nutzt. In 2007 fallen folgende Kilometer an: Für Fahrten von der Wohnung zur Apotheke 250 Tage x 10 km x 2 = 5000 km; für Fahrten zu Fortbildungen, für Botendienste, Fahrten zum Steuerberater et cetera = 10.000 km; für Fahrten in den Urlaub und sonstige Privatfahrten = 12.000 km. Die betriebliche Nutzung beträgt 5000 km + 10.000 km/27.000 km = 56 Prozent, das heißt der Pkw wird zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt. Damit kann die 1-Prozent-Regelung für die Ermittlung der auf die Privatfahrten entfallenden Kosten angewendet werden. Interessanterweise definiert der Gesetzgeber für die Ermittlung der beruflichen und privaten Anteile an einem gemischt genutzten Pkw die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb als »betriebliche Nutzung«.

 

Listenpreis brutto (das bedeutet vor Rabatten und inklusive Umsatzsteuer) = 30.000 Euro; 1 Prozent von 30.000 Euro = 300 Euro x 12 Monate = 3600 Euro; für die Fahrten von der Wohnung zur Apotheke 0,03 Prozent von 30.000 Euro = 9 Euro x 10 km = 90 Euro x 12 Monate = 1080 Euro. Insgesamt wirken sich also 4680 Euro steuererhöhend aus, dagegen können sämtliche Kosten einschließlich der Abschreibung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

 

Fahrtenbuchmethode

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen und so die tatsächlichen Kosten auf die private und betriebliche Nutzung aufzuteilen. Gleiches Beispiel wie oben, jedoch hat Apotheker Meyer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt. Die Gesamtkosten des Jahres 2007 betragen einschließlich der Abschreibungen für den Pkw 10.000 Euro. Hiervon sind 5000 km (Fahrten Wohnung-Apotheke) plus 12.000 km (Privatfahrten) / 27.000 km = 63 Prozent privat, so dass in Höhe von 6300 Euro keine Betriebsausgaben vorliegen.

 

Sowohl bei der 1-Prozent-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode fällt zusätzlich Umsatzsteuer auf die Privatnutzung an. Inwieweit das »Werkstorprinzip« auch Auswirkungen auf den Abzug von Reisekosten hat, ist zurzeit noch nicht geklärt.

 

Absenkung des Sparerfreibetrages

 

Der Sparerfreibetrag stellt die Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der Besteuerung frei. Der Sparerfreibetrag soll zum 1. Januar 2007 von 1370 Euro auf 750 Euro für Ledige und von 2740 Euro auf 1500 Euro für Verheiratete abgesenkt werden. Hier gilt es, im Dialog mit Steuerberater und Bank bis zum Jahresende 2006 für eine optimale Nutzung der jetzt noch höheren Freibeträge zu sorgen. Ab 2007 sind dann eventuell erteilte Freistellungsaufträge anzupassen.

 

Gewährung von Kindergeld

 

Grundsätzlich wird Kindergeld für Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag gezahlt. Für volljährige Kinder müssen für eine weitere steuerliche Berücksichtigung zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder ein Studium. Liegen die Voraussetzungen vor, wird das Kindergeld aktuell bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.

 

Für den Geburtsjahrgang 1982 soll die Förderung nun auf die Zeit bis zum 26. Geburtstag, für Geburtsjahrgänge ab 1983 auf die Zeit bis zum 25. Geburtstag begrenzt werden. Die finanziell am stärksten spürbare Auswirkung hat diese geplante Gesetzesänderung bei der Auszahlung des Kindergeldes. Aber auch andere kindbedingte steuerliche Freibeträge, wie zum Beispiel der Ausbildungsfreibetrag, würden künftig früher wegfallen.

 

Beschränkungen beim Arbeitszimmer

 

Ab 2007 ist geplant, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn sich dort der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit befindet. Dadurch dürfte in vielen Fällen die Möglichkeit entfallen, die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Steuer abzusetzen. Nicht betroffen vom Abzugsverbot sind die Aus-stattungsgegenstände des Arbeitszimmers. Bislang wird wie folgt unterschieden:

 

Steuerpflichtige, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Betätigung bildet, dürfen die Aufwendungen unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.

Steuerpflichtige, die ihr Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit nutzen oder keinen anderen Arbeitsplatz zur Verrichtung ihrer Arbeit haben, können die Aufwendungen nur bis zu einem Betrag von 1250 Euro absetzen.

 

Einführung einer »Reichensteuer«

 

Der Koalitionsvertrag bestimmt, dass es ab dem 1. Januar 2007 eine Erhöhung der privaten Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen geben soll. Bei Einkommen über 250.000 Euro (Ledige) beziehungsweise 500.000 Euro (Verheiratete) soll für Einkünfte über dieser Höhe der Steuersatz von 42 auf 45 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig soll ein Entlastungsbetrag eingeführt werden, der gewerbliche und freiberufliche Einkünfte von diesem Zuschlag ausnehmen soll.

 

Mehr Informationen zu den Steueränderungen für 2006 und den Steuerplänen 2007/2008 sind in der gleichnamigen Treuhand Plus Broschüre zusammengestellt. Bei Interesse senden Sie eine E-Mail an steuertipp(at)treuhand-hannover.de.

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