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G-BA-Vorsitz

Koalition streicht Wiederwahl-Verbot

27.05.2015  09:34 Uhr

Von Ev Tebroke / Professor Josef Hecken (CDU) könnte auch über 2018 hinaus Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bleiben. Die Koalition hat sich darauf geeinigt, das Wiederwahl-Verbot der Unparteiischen im G-BA zu streichen.

Das geht aus einem Änderungsantrag zum Versorgungsstärkungsgesetz hervor. Bislang war die Amtszeit des Vorsitzenden sowie der zwei weiteren Unparteiischen auf sechs Jahren begrenzt. »Weitere Amtszeiten der Unparteiischen sind ab der am 1. Juli 2018 beginnenden Amtszeit ausgeschlossen«, so der aktuelle Wortlaut in § 91 Sozialgesetzbuch V. Dieser Satz soll nun gestrichen werden.

Begründet wird dieser Schritt mit der Vielzahl der bisherigen und neuen Aufgaben, die der Gesetzgeber dem höchsten Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen übertragen habe. Angesichts dieser Aufgaben mit ambitionierten Fristsetzungen kollidiere die ursprünglich geplante Begrenzung der Amtszeit mit dem Ziel der effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung, heißt es in dem Papier. Durch die Änderung wird »die Möglichkeit einer personellen Kontinuität geschaffen«.

 

Ursprünglich sollte das Wiederwahl-Verbot eine zu große Machtkonzentration im Beschlussgremium verhindern. Kritiker sehen die Abschaffung des Verbots daher als gefährlich. Denn bereits jetzt haben ihrer Meinung nach die Unparteiischen und vor allem G-BA-Chef Hecken zu viele Fäden in der Hand. So kann bei einem Entscheidungspatt die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend sein.

 

Das dreizehnköpfige Gremium entscheidet nicht nur über den Leistungskatalog der Krankenkassen, sondern auch über den Nutzen von neuen Medikamenten. Ein neues ebenfalls beim G-BA angesiedeltes Institut überwacht zukünftig die Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Und auch den geplanten Innovationsausschuss soll Hecken als G-BA Chef automatisch leiten. Auf die Verteilung der Gelder aus dem Innovationsfonds hat er damit entscheidenden Einfluss.

 

Ärzte, Krankenhäuser und Kassen müssen dem Bundesgesundheitsministerium laut Änderungsantrag spätestens Ende 2017, also ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit, Kandidaten für den G-BA-Vorsitz bis 2024 vorschlagen. Die Frist soll damit von sechs auf zwölf Monate Vorlaufzeit verlängert werden. Es ist momentan davon auszugehen, dass Hecken nach Ablauf seiner Amtszeit 2018 in die zweite G-BA-Runde gehen wird. /

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