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Kosmetik

Inhaltsstoffe nicht auf Deutsch

21.05.2013  16:48 Uhr

PZ / In dem Artikel Kosmetika: Apotheker haften bald für Fehler (Ausgabe 19) hat die PZ über die europäische Kosmetikverordnung berichtet, die den Händlern ab dem 11. Juli deutlich mehr Verantwortung zuweist. So müssen sie prüfen, ob alle notwendigen Angaben aufgedruckt sind und zwar in den meisten Fällen in deutscher Sprache.

 

Dies gilt aber nicht für die Inhaltsstoffe. Diese müssen in einer Liste unter der Überschrift »Ingredients« aufgeführt werden, wobei hier Bezeichnungen aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur verwendet werden dürfen. Die Formulierung in dem Text aus PZ 19 war an dieser Stelle offenbar missverständlich. Es wurde der Eindruck erweckt, die Inhaltsstoffe des Kosmetikums müssten zwingend in deutscher Sprache angegeben werden.

 

Ebenfalls missverständlich ist in dem oben genannten Beitrag die Formulierung, »der Name der verantwortlichen Person beim Hersteller« müsse auf der Verpackung vermerkt sein. Tatsächlich muss die verantwortliche Person dort aufgeführt werden. Dies kann aber sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. In den allermeisten Fällen ist es eine juristische Person, nämlich das Herstellerunternehmen. Der Name einer natürlichen Person muss an dieser Stelle nicht auftauchen.

 

Ungenau ist auch die Formulierung, dass der Hersteller etwaige Risiken oder Nebenwirkungen an den Hersteller und an die zuständigen Behörden melden muss. Hier ist die Redaktion jedoch aus dem Schneider. In der Verordnung steht zwar, dass der Händler an die zuständige Behörde melden muss, bis heute ist aber noch keine Behörde für diese Aufgabe benannt. /

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