Bundesrat will Cannabis für Schwerkranke |
13.05.2015 10:13 Uhr |
Von Anna Hohle / Die Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, Schwerkranken den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern. Vergangene Woche stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Regierung zu, in der es darum geht, eine Reihe von neuen psychoaktiven Substanzen ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit regten die Länder an, das BtMG demnächst um einen weiteren Punkt zu ergänzen.
Die Länder fordern, dass Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten aufgenommen werden. Bislang erhalten nur wenige Patienten medizinisches Cannabis über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 BtMG. Das Mittel gilt dabei trotzdem stets als nicht verkehrsfähig. Es sei aber wichtig, dass Cannabis in diesen Fällen als verkehrs- und verschreibungsfähig eingestuft wird, so die Länder. Nur so könnten die Krankenkassen in Zukunft die Kosten übernehmen. Sobald das BtMG geändert sei, müssten entsprechende Verhandlungen mit den Kassen beginnen, heißt es beim Bundesrat.
Eine sichere Abgabe von Cannabis an Schwerkranke ist den Bundesländern zufolge leicht zu gewährleisten. Genau wie bei der bislang geltenden Ausnahmeerlaubnis müsse der behandelnde Arzt Indikation, Umfang und Dauer der Verordnung eben sehr genau festschreiben. /