Pharmazeutische Zeitung online
Telematik-Infrastruktur

Ärzte und Kassen legen Finanzierung fest

10.05.2017  09:48 Uhr

Von Jennifer Evans / Der Datenautobahn zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen steht nichts mehr im Weg. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich vergangene Woche über die Beiträge zur Erstausstattung sowie für den laufenden Betrieb der Telematik-Infrastruktur (TI) geeinigt.

 

»Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht«, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Auch GKV-Chefin Doris Pfeiffer betonte, dass die Parteien gemeinsam eine gute Lösung gefunden hätten.

 

Den Verhandlungspartnern zufolge sieht die Vereinbarung eine Erstattung von 2620 Euro für die einmalige Anschaffung eines sogenannten Konnektors für die Arztpraxis vor. Dieser verfügt über die Funktion für qualifizierte elektronische Signaturen. Der Betrag gilt für das dritte Quartal 2017, in den drei Folgequartalen sinkt er um jeweils 10 Prozent. Dabei sei allerdings der Zeitpunkt der Installation ausschlaggebend, heißt es.

 

Darüber hinaus gibt es Erstattungen für ein stationäres Kartenterminal (435 Euro) sowie ein mobiles Kartenterminal (350 Euro). Hinzu kämen außerdem eine einmalige Startpauschale von 900 Euro sowie festgelegte Beträge für den laufenden Betrieb. Auch weitere Anpassungen der Summen sollen künftig stattfinden. Die Vereinbarungen gelten ab 1. Juli 2017.

 

Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen, so KBV und GKV-Spitzenverband. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

 

Auch die Apotheker hoffen auf einen frühzeitigen Anschluss an die TI-Komponenten und haben ebenfalls Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen. Hintergrund der Vereinbarung zwischen Kassen und KBV ist die ab 1. Juli 2018 geltende Verpflichtung für Ärzte und Psychotherapeuten, Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. /

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