Es wird komplizierter |
09.04.2013 18:17 Uhr |
Von Anna Hohle / Das Abrechnen von Rezepten für Hilfsmittel wird komplizierter: Seit April muss jedes an die Krankenkasse weitergeleitete Rezept nicht nur Art, Menge und Preis des Hilfsmittels sowie die Arztnummer und die Diagnose enthalten. Nun müssen Apotheker zusätzlich darauf achten, dass auch der Versorgungszeitraum auf dem Rezept angegeben ist.
Grund ist eine Änderung des Paragrafen 302 im Sozialgesetzbuch V, der die Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln regelt. Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) in einem Mitglieder-Rundschreiben mitteilte, wurde der Paragraf zum Jahresbeginn erweitert. Für das erste Quartal galt dem HAV zufolge noch eine Übergangsfrist, seit April darf die Angabe jedoch nicht mehr fehlen. Ansonsten würden die Kassen das Rezept an die Apotheke zurücksenden, warnt der HAV.
Der Verband rät den Apothekern deshalb, stets darauf zu achten, dass der Arzt den Versorgungszeitraum (etwa ein Monat oder ein Quartal) auf dem Rezept angegeben hat. Fehlt die Angabe, solle der Apotheker den Arzt bitten, die Information nachzutragen, oder sie nach telefonischer Rücksprache selbst eintragen. »Ist eine Rücksprache nicht möglich, tragen Sie einen plausiblen Versorgungszeitraum ein« empfiehlt der HAV.
Der Verband ist über die komplizierte Neuregelung nicht erfreut: »Uns ist bewusst, dass dies keine befriedigende Lösung ist«, heißt es im Rundschreiben. Betroffen sind dem HAV zufolge vor allem Rezepte von Versicherten der Barmer GEK, der AOK Hessen, der BKKen, der Knappschaft/LKK und der IKK Classic. Die Techniker Krankenkasse habe dagegen mitgeteilt, den fehlenden Versorgungszeitraum derzeit nicht zu beanstanden. Die Antworten weiterer Kassen stehen dem Verband zufolge noch aus.
Sinnvolle Lösung möglich
Dabei könnte man das Problem nach Meinung des HAV praxisnah lösen: Der Stomavertrag mit der AOK Hessen könne hier als positives Beispiel dienen, so der Verband. Hier hatten die Rechenzentren als Versorgungszeitraum stets den Abgabemonat plus einen weiteren Monat angegeben. »Das war eine sinnvolle und gute Lösung«, schreibt der HAV. Man werde auf Ärzte und Kassen einwirken, damit eine ähnliche, für die Apotheke umsetzbare Regelung künftig auch für andere Hilfsmittel geschaffen wird. /