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Patientenrechte

»Wir sind nicht da, wo wir hinmüssen«

05.04.2011  17:37 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat ein Grundlagenpapier für mehr Patientenrechte vorgelegt. Verbraucherschützer loben den Ansatz, ihnen geht der Entwurf aber nicht weit genug. Die Opposition im Bundestag sieht das genauso.

Seit Wochen steht das geplante Gesetz für Patientenrechte in der Diskussion. Wolfgang Zöller, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat nun Eckpunkte für ein Gesetz in einem Grundlagenpapier zusammengefasst. Stefan Kapferer (FDP), Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, lobte den Entwurf als großen Schritt. Es gehe einerseits darum, die Patienten zu schützen. »Auf der anderen Seite müssen wir den Versicherten aber auch in seiner Rolle eines mündigen Nachfragers stärken«, sagte Kapferer bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen in Berlin.

Daher müsse es eine Balance zwischen den Rechten von Versicherten und Leistungserbringern geben, die das Vertrauensverhältnis etwa zwischen Arzt und Patient nicht zerstöre. Die Krankenkassen sollen Anträge ihrer Versicherten künftig innerhalb vorgegebener Fristen bearbeiten, andernfalls drohen Strafen. Zudem sei Transparenz wichtig. Die Patienten müssten informiert sein. Auch für den Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen sei das von Bedeutung. »Ein mündiger Patient wird Qualität einfordern«, so Kapferer.

 

Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentralen, sieht an dieser Stelle eine Menge Arbeit auf die Politik zukommen. »Es reicht nicht aus, ein Gesetz auf die Beine zu stellen, die Patienten müssen ihre Rechte auch kennen und entsprechend aufgeklärt werden«, sagte er. Mit vielen Punkten des Grundlagenpapiers seien die Verbraucherzentralen zufrieden. »Wir sind aber noch nicht dort angekommen, wo wir hinmüssen«, so Billen. Als Beispiel nannte er den Ausbau der kollektiven Patientenrechte. »Die Versicherten brauchen mehr Beteiligungsrechte etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss.« Kapferer betonte, derzeit werde insgesamt über die Legitimation des GBA diskutiert, auch die Länder forderten mehr Einfluss. Das Thema werde daher vermutlich im geplanten Versorgungs- und nicht im Patientenrechtegesetz geregelt.

 

Auf Basis des Grundlagenpapiers muss nun ein Kabinettsenwurf entstehen. Erwin Rüddel von der CDU zeigte sich zuversichtlich, dass das Patientenrechtegesetz noch in diesem Jahr den Bundestag passiert. Marlies Volkmer (SPD) gehen die schwarz-gelben Eckpunkte nicht weit genug. »Das Papier fasst im Wesentlichen das bereits bestehende Recht zusammen«, sagte sie. Auch Maria Klein-Schmeink von den Grünen ist enttäuscht. »Die Vorschläge umfassen nicht einmal alle rechtlichen Möglichkeiten, damit beschneidet der Entwurf sogar einige Rechte der Patienten.«

 

Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus verteidigte die Vorschläge der Koalition. Die Regelungen zum Verfahren bei Behandlungsfehlern etwa seien gut durchdacht. Demnach müssen Ärzte nur in bestimmten Fällen und nicht generell ihre Unschuld belegen. Eine vollständige Beweislastumkehr, wie sie Teile der Opposition fordern, gefährde das Vertrauen zwischen Arzt und Patient. /

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