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Vertrag regelt Abgabe alter Packungsgrößen

05.04.2011  17:37 Uhr

ABDA / Gesetzlich Versicherte können ab 1. April ihre Arzneimittel vorerst wieder in der gewohnten Packungsgröße erhalten.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben in ihrem Rahmenvertrag vereinbart, dass Apotheker in bestimmten Fällen wieder alte Packungsgrößen abgeben können, sofern das Rezept nur das N-Kennzeichen ohne konkrete Stückzahl angibt.

 

Zu Jahresbeginn hatten die mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten neuen Packungsgrößen für erhebliche Verunsicherungen gesorgt. Hinzu kamen fehlerhafte Datenmeldungen einiger Pharmahersteller.

 

Der neue Rahmenvertrag sieht verschiedene Möglichkeiten bei Rezepten, die nur ein N-Kennzeichen tragen:

 

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Wenn es nur Rabattarzneimittel gibt, die innerhalb des verordneten neuen N-Bereichs liegen, muss eines dieser Rabattarzneimittel abgegeben werden.

Gibt es daneben auch Rabattpräparate mit einer alten N-Kennzeichnung, kann der Apotheker zwischen Rabattarzneimitteln mit alter und neuer Kennzeichnung wählen.

Sind nur Rabattpräparate auf dem Markt vorhanden, die eine alte Kennzeichnung tragen, darf der Apotheker eines dieser Rabattarzneimittel wählen, muss es aber nicht tun.

Gibt es keine Rabattarzneimittel, kann der Apotheker zwischen einem Präparat aus dem neuen N-Bereich oder mit alter N-Kennzeichnung wählen.

Diese Regelungen sollen eine Abgabe von Packungen mit alten N-Kennzeichnungen ermöglichen, ohne die Pflicht zur Abgabe von Rabattarzneimitteln zu unterlaufen. »Viele Patienten können die neuen Packungsgrößen kaum nachvollziehen«, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. »Mit der neuen Regelung können die Apotheker nun besser auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen und ihnen die Umstellung erleichtern.« Der neue Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband tritt am 1. April in Kraft. Bereits zum 15. März hatte der Gesetzgeber Änderungen an der Packungsgrößenverordnung vorgenommen. Die Anlagen mit den neuen N-Kennzeichen treten am 1. Mai in Kraft. Arzneimittelpackungen mit ungültig gewordenen Normgrößen dürfen allerdings noch 18 Monate nach der jeweiligen Änderung in der Apotheke abgegeben werden. /

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