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05.04.2011  16:24 Uhr

Neues Mittel gegen Frühgeborenen-Apnoe

 

PZ / Seit Anfang April steht das Coffeincitrat-haltige Präparat Peyona® zur Verfügung. Es wird zur Behandlung der primären Apnoe bei Frühgeborenen angewendet. Das verschreibungspflichtige Medikament sollte ausschließlich auf einer Intensivstation für Neugeborene zum Einsatz kommen. Die Behandlung wird mit einer Dosis von 20 mg je kg Körpergewicht eingeleitet, die einmal durch langsame Infusion über 30 Minuten verabreicht wird. Nach 24 Stunden kann eine Erhaltungsdosis von 5 mg je kg Körpergewicht täglich durch langsame Infusion über zehn Minuten oder über eine Nase-Magen-Sonde gegeben werden. Apnoe bei Frühgeborenen ist darauf zurückzuführen, dass das Atemzentrum im Gehirn des Kindes noch nicht vollständig entwickelt ist. Coffeincitrat wirkt, indem es Adenosin-Rezeptoren blockiert. Dadurch kann Adenosin nicht mehr die Aktivität bestimmter Teile des Gehirns, unter anderem den für die Regulierung der Atmung zuständigen Teil, blockieren.

 

Herzglykosid auf Abwegen

 

PZ / Der altbekannte Arzneistoff Digoxin könnte sich bald eine völlig neue Indikation erschließen: US-amerikanische Forscher haben herausgefunden, dass das Digitalis-Glykosid gegen Prostatakrebs wirksam ist. Für ihre Arbeit in »Cancer Discovery« untersuchten die Wissenschaftler zunächst in vitro mehr als 3000 Substanzen auf ihre Zytotoxizität gegenüber Prostatakrebszellen (doi: 10.1158/ 2159-8274.CD-10-0020). Digoxin erwies sich dabei als wirksamster Kandidat für eine weitere Testung. Im zweiten Abschnitt ihrer Studie überprüften die Forscher den möglichen Zusammenhang zwischen der Digoxin-Einnahme und der Reduzierung des Prostatakrebs-Risikos anhand der Zehn-Jahres-Daten von knapp 48 000 Männern. Dabei stellte sich heraus, dass Männer, die regelmäßig Digoxin gegen Herzinsuffizienz eingenommen hatten, ein um 25 Prozent niedrigeres Risiko für Prostatakrebs hatten, als Männer, die nicht mit dem Herzglykosid behandelt worden waren. Welcher Wirkmechanismus hinter der beobachteten Zytotoxizität des Digoxins gegenüber Prostatakrebs-Zellen steckt, ist bislang noch unklar.

 

Ostereierfarben in der Apotheke

 

PZ / In der Apotheke dürfen keine abgepackten künstlichen oder natürlichen Eierfarben abgegeben werden, da sie laut Apothekenbetriebsordnung nicht zu den apothekenüblichen Waren gehören. Darauf weist die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in ihrem aktuellen Newsletter hin. Die Kammer informiert zudem, dass Farbholzdrogen für das Färben von Eiern nicht abgegeben werden dürfen, da sie keine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff besitzen. Sie dürfen daher gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz nicht zum Färben von Eierschalen oder anderen Lebensmitteln verwendet werden. Ausgangsmaterialien, die auch für das Färben von Oster­eiern genutzt werden können, etwa Birkenblätter, Mateblätter, getrocknete Heidelbeeren oder Curcumawurzel, dürfen Apotheken dagegen verkaufen.

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