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Notdienstpauschale

DAV bereitet Fonds vor

26.03.2013  19:36 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf zum Apothekennotdienst- Sicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen. Der darin vorgesehene Notdienst-Fonds ist nun bereits in Arbeit.

Der vom Kabinett beschlossene ANSG-Entwurf sieht vor, dass Apotheken künftig für jeden zwischen 20 und 6 Uhr erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Das dafür benötigte Geld soll über eine Anhebung des Fixhonorars für versch­reibungspflichtige Arzneimittel um 16 Cent zusammenkommen.

Absolutes Novum

 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bezeichnete diese Regelung in Berlin als absolutes Novum. Erstmals werde hier für eine Gemeinwohlaufgabe eine pauschale Vergütung vorgesehen. »So etwas hatten wir noch nie«, sagte Bahr. Mit dem geplanten Gesetz wolle man Apotheken in der Fläche besser vergüten und damit sicherstellen, dass Menschen in ländlichen Regionen nach wie vor wohnortnahe Apotheken vorfinden.

 

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigte sich erfreut über den Beschluss des Kabinetts. »Das neue Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dem Entwurf zufolge soll der Deutsche Apothekerverband die Gelder, die durch die geplante Erhöhung des Fixzuschlags zusammenkommen, in einem zentralen Fonds verwalten und an die notdiensthabenden Apotheken verteilen. Dieser Fonds werde derzeit bereits vorbereitet, teilte Schmidt mit. »Wir werden das ANSG zügig, transparent und so unbürokratisch wie möglich umsetzen.«

 

Geklärt ist inzwischen auch, wie die Gelder aus den an Selbstzahler abgegebenen Medikamenten in die Pauschale einfließen sollen. Das Ministerium setzt hier klar auf die Aufrichtigkeit der Pharmazeuten: Vorgesehen ist, dass künftig jeder Apotheker dem DAV per Selbsterklärung übermittelt, wie viele verschreibungspflichtige Arzneimittel er im jeweiligen Quartal an Selbstzahler abgegeben hat und diese Gelder auch selbst an den Fonds überweist. »Ich habe keine Zweifel, dass die Apotheker sich hier ehrlich verhalten«, sagte Bahr auf Nachfrage.

 

Das dürfte viele Apotheker freuen. Weniger gefallen wird ihnen, dass der Gesundheitsminister das Problem des Apothekenrückgangs anscheinend für kein allzu drängendes hält. Zwar sprach Bahr in der vergangenen Woche davon, dass die Anzahl der Apotheken abnehme. Dieser Rückgang betreffe jedoch hauptsächlich Filialen. Probleme in der Fläche insgesamt könne er »bislang nicht feststellen«, so Bahr. Auch stellte der Minister klar, dass durch die Notdienstpauschale keine kostendeckende Finanzierung jedes einzelnen Notdienstes angestrebt werde. Die Pauschale solle lediglich der Anerkennung dieser Leistung dienen.

 

Trotz der positiven Kabinettsentscheidung gibt es unter den Apothekern auch Kritiker, die den vorgelegten Entwurf als zu umständlich bewerten. Die Apothekenkooperation AVIE bezweifelte in der vergangenen Woche, dass sich die Notdienstpauschale in ihrer jetzigen Form unkompliziert umsetzen lässt. Sie schlug eine alternative Methode zur Verteilung der Gelder vor: Das für die Honorierung der Notdienste vorgesehene jährliche Gesamtbudget der Gesetzlichen Krankenversicherung solle einfach durch die Anzahl der jährlich anfallenden Notdienste geteilt werden. Das Ergebnis wäre der Betrag, der an Apotheken für jeden geleisteten Notdienst auszuzahlen wäre.

 

Zügig umsetzen

 

Nach dem Bundeskabinett muss nun als Nächstes der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Auch den Bundesrat muss das geplante Gesetz passieren, er kann in diesem Fall allerdings lediglich Einspruch erheben und vom Bundestag überstimmt werden. Die ABDA appellierte an beide Institutionen, das Gesetz zügig umzusetzen. /

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