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Cannabiskontrollgesetz

Salomonische Lösung gefragt

23.03.2016  08:53 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Sollen die kontrollierte Abgabe und der Konsum von Cannabis bald legal sein? Darüber diskutierten die Experten im Gesundheitsausschuss des Bundestags am vergangenen Mittwoch. Einig waren sie sich nur in einem Punkt: Wie bisher kann die Drogenpolitik nicht weitergehen.

Auslöser für die kontroverse Diskussion in Berlin ist der Entwurf des sogenannten Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dessen Ziel ist, Cannabis aus dem Strafrecht des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herauszunehmen und einen kontrollierten Markt zu erlauben. Mit der Abgabe in speziellen Verkaufsstellen soll unter anderem die Produktqualität garantiert werden. Gleichzeitig fordert die Partei einen stärkeren Jugendschutz.

Für einen Trugschluss hält Oberstaatsanwalt Jörn Patzak die Position der Fraktion, dass der Schwarzmarkt mit dem Verkauf über legale Cannabisfachgeschäfte regulierbar sei. Wie die Erfahrung aus den Niederlanden zeige, sei zu befürchten, dass sich um die Shops ein illegaler Umschlagplatz entwickele. Laut Patzak wird besonders dort der unreine Hochleistungs-Cannabis vertrieben. Zudem bewirke der Gesetzesentwurf auch im Hinblick auf den Jugendschutz genau das Gegenteil. »Aus strafrechtlicher Sicht handelt es sich hier um ein reines Lippenbekenntnis.« Während das BtMG die Abgabe, Verabreichung und Verbrauchsüberlassung der Droge an unter 18-Jährige als Verbrechen einstufe, sehe das CannKG lediglich Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. »Damit bewegt sich die Strafandrohung nur knapp über dem Niveau von Bagatelldelikten wie einer Beleidung oder einem Hausfriedensbruch.« Das schrecke keinen Dealer ab, so der Experte.

 

Bernd Werse, Mitbegründer des Centre for Drug Research der Goethe Universität Frankfurt am Main, begrüßt hingegen den Entwurf der Partei. »Der Schwarzmarkt wird bei guter Regulierung nur einen kleinen Teil ­ausmachen.« Werse argumentierte in seiner Stellungnahme, im US-Bundesstaat Colorado habe sich der Cannabiskonsum seit seiner Legalisierung auch nicht erhöht. »Das heißt, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Drogenpolitik und Cannabis-Prävalenz«. Demnach funktioniere der Jugendschutz nach der Legalisierung genauso gut wie unter Illegalität.

 

Globaler betrachtete Georg Wurth, Inhaber des Deutschen Hanfverbands, die Thematik. Die Liberalisierung der Cannabispolitik sei weltweit auf dem Vormarsch. In Kanada, Mexiko, vielen US-Staaten, aber auch in Belgien, Spanien, Dänemark und der Schweiz würden neue Regelungen diskutiert. »Deutschland wird sich langfristig dem Trend nicht entziehen können«. Zudem werde die derzeitige Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten in Deutschland von allen Fachleuten abgelehnt.

 

Jugendschutz beachten

 

Für gescheitert hält auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung die aktuelle Drogenpolitik. Doch eine Ausweitung des Konsums, wie es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorsieht, sei unbedingt zu verhindern. Um möglichen Entwicklungsschäden Heranwachsender entgegenzuwirken, müsse besonders auf den Jugendschutz geachtet werden, so Experte Michael Ermisch von der Abteilung Arznei- und Heilmittel. Zudem wies er darauf hin, dass langfristiger Cannabiskonsum Angststörungen, Depress­ionen, Seh- und Sprachstörungen nach sich ziehen könne. »Die Folgekosten gehen dann zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung«, sagte Ermisch.

 

Nach den Stimmen der Experten zu urteilen, scheint ein Umdenken und eine salomonische Lösung in der Canna­bispolitik nötig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist jedenfalls in gewisser Weise vorbereitet, sollte das CannKG in Kraft treten. Die Bundesoberbehörde soll die staatliche Cannabis-Agentur steuern, die den Anbau von Medizinalhanf überwacht. In diesem Zusammenhang hatten sich laut BfArM bereits ein Dutzend Landwirte gemeldet, die Interess­e an einem möglichen Anbau haben. Ob das Institut dann tatsächlich auch den Anbau von Cannabis als Rauschdroge kon­trollieren würde, bleibt offen. /

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