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Entlassmanagement nimmt letzte Hürde

23.03.2016  08:53 Uhr

Von Christina Müller / Klinikärzte dürfen ihren Patienten ab sofort bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Arznei- und Hilfsmittel für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Dezember wurde vergangene Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Das Bundesministerium für Gesundheit sah keinen Anlass, den Text zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie zu beanstanden. Demnach dürfen Klinikärzte nun Medikamente auf Muster-16-Rezepten verschreiben. Die Menge ist dabei »auf eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung« beschränkt.

 

Zunächst muss das Krankenhaus jedoch in einer sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfung feststellen, ob eine Verordnung tatsächlich nötig ist, um die lückenlose Versorgung des Patienten zu gewährleisten. Sofern auf die Entlassung des Versicherten ein Wochenende oder ein Feiertag folgt, kann diese nach wie vor auch durch Mitgabe der erforderlichen Arzneimittel sichergestellt werden. Diese Variante sei vor allem dann vorrangig, wenn die medikamentöse Behandlung damit abgeschlossen werden könne, heißt es in der Richtlinie.

 

Die Kritik der ABDA fand letztlich keine Berücksichtigung. Die Apotheker hatten mit Blick auf die geforderte Wirtschaftlichkeitsprüfung bemängelt, Klinikärzte könnten auf Grundlage der beschlossenen Regelungen nicht rechtssicher handeln. »Die daraus resultierende Unsicherheit wird den Versorgungsablauf empfindlich stören«, hatte die ABDA im Oktober in einer Stellungnahme gewarnt. /

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