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Gesetzliche Krankenversicherung

Umwandlung theoretisch denkbar

22.03.2011  17:19 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Gesetzliche und Private Krankenversicherung nähern sich einander immer weiter an. Über die Zukunft der Versicherungssysteme wird heftig debattiert. Eine Privatisierung der Krankenkassen wäre rein rechtlich denkbar, sagen Experten, halten dies aber für schwierig.

Krankenkassen bieten heute Zusatzversicherungen an, private Anbieter ermöglichen ihren Mitgliedern im Basistarif eine Absicherung auf gesetzlichem Niveau: Längst verläuft die Grenze zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen in Deutschland nicht mehr so eindeutig wie noch vor Jahren. Die Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen in Berlin hat dies zum Anlass genommen, über die Rechtsform der Krankenkassen zu diskutieren. Das Gremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft diskutiert regelmäßig über gesellschaftspolitische Themen. Zu den Möglichkeiten, Krankenkassen privatrechtlich zu organisieren, haben zwei Juristen ihre Einschätzung vorgelegt.

Der Schutz der Bürger vor Krankheit sei eine der Grundaufgaben des Staates, sagte Professor Dr. Helge Sodan, Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht. »Das Grundgesetz macht dabei klare Vorgaben zur Rechtsform von Krankenkassen«, sagte Sodan. So sei in Artikel 87 Absatz 2 Grundgesetz klar definiert, dass soziale Versicherungsträger als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu führen sind. »Der Artikel steht damit gegen eine Umgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Richtung privater Unternehmen.« Zwar könne Artikel 87 geändert oder sogar abgeschafft werden. »Allerdings müssten Bundestag und Bundesrat jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen und das ist kaum zu erwarten«, sagte Sodan.

 

Keine Aussage macht Artikel 87 jedoch zum organisatorischen Aufbau einer Körperschaft. »Damit stellt sich zumindest die Frage, inwieweit die Beteiligung privater Anbieter an Krankenkassen möglich ist.« Artikel 87 schreibt zudem die Rechtsform Körperschaft im Wortlaut lediglich für soziale Träger vor. »Wenn man die Krankenversicherung nun aber so stark umgestalten würde, dass sie nicht mehr unter die Sozialversicherung fällt, wäre eine private Ausgestaltung prinzipiell denkbar«, sagte Sodan. Inwiefern dies jedoch politisch umsetzbar wäre, bleibt offen.

 

Auch Professor Dr. Gregor Thüsing hält eine private Ausgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. »Ein völliger Rückzug des Staates aus dem Krankenversicherungssektor wäre aber verfassungswidrig«, betonte der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung an der Universität Bonn. Im Falle einer Privatisierung müsste der Staat daher gewisse Rahmenbedingungen zur Absicherung schutzbedürftiger Bevölkerungsteile schaffen. /

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