Pharmazeutische Zeitung online

Offene Fragen

08.03.2017  11:05 Uhr

Zum Thema Cannabis hat offensichtlich jeder etwas zu sagen. Alle wollen sie mitreden, egal ob Politiker, Fachpresse oder Boulevardzeitung. Verständlich: Zur Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken haben viele eine Meinung und viele geht das natürlich etwas an. Aber wie dieses Vorhaben umgesetzt wird, überrascht dann schon. Vollkommen erstaunlich und unverständlich ist, warum nach Monaten dieses Prozesses noch immer so viele Fragen ungeklärt sind. Langsam aber sicher mutiert das Ganze zu einem Szenario, das an die britische Komödie »Grasgeflüster« erinnert.

 

Schon das Inkrafttreten des Gesetzes ist ein Schauspiel für sich. Dass das Gesetz kommt, ist klar. Nur wann? Am 1. März hatten diverse Medien mit der verfrühten Meldung, dass die Neureglung bereits in Kraft getreten sei, für ordentlich Verwirrung gesorgt – zu früh getwittert. [Nach Redaktionsschluss: Das Gesetz wurde am 09.03.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt tags darauf, also am 10.03.2017, in Kraft.]

 

Unsicher ist auch, wann erstmals Cannabis aus deutschem Anbau geerntet werden kann und für die Patienten zur Verfügung steht. Vor 2019 wird es wohl nicht klappen, ist aus dem BfArM zu hören (lesen Sie dazu auch Cannabisagentur: Das Bundesinstitut wappnet sich). Ebenso vage die Auskünfte zu den angebauten Mengen Arznei-Cannabis und dessen voraussichtlichem Preis. Nach der Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke vor einigen Jahren in Kanada ist die Zahl der Patienten, die Cannabis als Arzneimittel nutzen, deutlich gestiegen. Vermutlich wird das in Deutschland nicht anders sein. Aber wie ist man auf den höheren Bedarf vorbereitet, der zumindest in den ersten Jahren nur über Importe zu decken ist? Antwort: eigentlich gar nicht, jedenfalls nicht so richtig. Bereits jetzt ist von wahrscheinlichen Lieferengpässen die Rede. Schon heute – allein wegen der wenigen Patienten, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis sind – gestaltet sich der Import angesichts der benötigten Mengen schwierig.

 

Wie die vielen Fragen an den PZ-Expertenrat auf PZ-online zeigen, ist auch in den Apotheken noch nicht alles rund um das Handling von Arzneimittel-Cannabis geklärt. Zum Glück gibt es hier Hilfestellung. So hat das Neue Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) neue NRF-Rezepturvorschriften erstellt und veröffentlicht (lesen Sie dazu auch Cannabis als Rezeptur: NRF veröffentlicht neue Monographien), im geschützten Bereich der ABDA-Website werden häufig gestellte Fragen beantwortet und im Interview mit der PZ erklärt der Präsident des Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, was Apotheker bei der Abgabe von Cannabis auf Rezept achten müssen (lesen Sie dazu auch Cannabis auf Rezept:»Die Verordnung muss eindeutig sein«).

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur

Erratum

Im Editorial der vergangener Woche ist uns ein ärgerlicher Fehler unterlaufen. Irrtümlich konnte der Eindruck ent­stehen, dass der Autor Versandapo­theken für unverzichtbar hält – das ­Gegenteil ist der Fall. Einige Leser ­haben uns auf den Fehler aufmerksam gemacht, dafür bedanken wir uns.

 

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