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Arzneimittelpreisverordnung

Das OLG München will es wissen

28.02.2018  10:06 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Die Kritiker des umstrittenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 bekommen Rückenwind. Das Oberlandesgericht München hat anlässlich eines Verfahrens zu Rx-Boni bei der Bundesregierung Daten zu den Auswirkungen der Arzneimittelpreisbindung auf die flächendeckende Versorgung angefragt. Diese Belege hatten die EU-Richter damals vermisst.

Die Rechtsstreits um die Arzneimittelpreisverordnung gehen in die nächste Runde: Der Senat des Oberlandesgerichts München (OLG) hat am 22. Februar beschlossen, sich vertiefend mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Er will sich deshalb bei der Bundesregierung darüber erkundigen, inwieweit die Arzneimittelpreisverordnung geeignet, erforderlich und angemessen ist, die ordnungsgemäße Versorgung der Menschen in Deutschland sicherzustellen. In einer Stellungnahme begrüßt der Bayerische Apothekerverband (BAV) dieses Vorhaben.

 

Klage gegen Tanimis

 

Ursprung des am OLG anhängigen Verfahrens ist ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2012, in dem es um Boni für verschreibungspflichtige Arzneimittel geht: Der BAV klagt gegen die heutige Doc-Morris-Tochter Tanimis Pharma wegen Rx-Boni in Höhe von drei Euro pro Rezeptposition. Das Landgericht München hatte den Versender zunächst auf Unterlassung verurteilt, der legte jedoch Berufung beim OLG München ein. Vor einer endgültigen Entscheidung wollte das OLG zunächst das Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten, bei dem es grundsätzlich um die Zulässigkeit von Rx-Boni ging. Das entsprechende Urteil vom 19. Oktober 2016 war für die deutschen Apotheker dann fatal, denn der EuGH erklärte die deutsche Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender für wettbewerbswidrig. Infolge dessen dürfen Versender mit Sitz im EU-Ausland seither Preisnachlässe auf Rx-Medikamente geben, deutsche Apotheken dürfen dies aber nach wie vor nicht. Die Tatsache, dass sich das OLG München nun für eine genauere Auskunft der Bundesregierung in der Sachlage interessiert, gibt den Kritikern des EuGH-Urteils Rückenwind.

 

Der BAV sieht gute Chancen für einen positiven Verlauf des Verfahrens. Es werde sich zeigen, dass die Arzneimittelpreisverordnung das maßgebliche Instrument zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gerade auch in ländlichen Regionen sei, insbesondere auch im Nacht- und Notdienst, teilte der Verband auf Anfrage mit. Die seit Jahrzehnten bestehende Verteilung der Apotheken in der Fläche unter Geltung der Arzneimittelpreisverordnung belege dies. Der Ursachen-Zusammenhang werde durch die Beweisaufnahme und Einholung weiterer Auskünfte bestätigt werden. Der erste Schritt zur Korrektur der unrichtigen und nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung des EuGH-Urteils sei damit getan. /

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