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Nutzenbewertung

VdPP kritisiert EU-Pläne

01.03.2017  09:14 Uhr

Von Jennifer Evans / Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) kritisiert die Initiative der EU-Kommission, das Nutzenbewertungsverfahren unter den EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Die »offensicht­lich wirtschaftspolitisch motivierten« Vorschläge seien höchst problematisch, heißt es in der VdPP-Stellungnahme.

 

Die EU-Kommission schlägt in ihrem Initiativpapier unter anderem die Verpflichtung zur gemeinsamen Erstellung von Health Technology Assessment (HTA)-Berichten mit einer zentralen EU-Behörde als Leitung vor, um das Nutzenbewertungsverfahren zu vereinheitlichen. Das soll 2020 passieren, wenn die aktuelle EU-Förderung ausgelaufen ist. Schon seit 1994 finanziert die EU die Harmonisierung der Nutzenbewertung medizinischer Verfahren, will diese Vereinheitlichung aber künftig ausweiten. Für das Verfahren plant die EU eine Teilfinanzierung über Industriegebühren.

Der VdPP sieht die Pläne kritisch. Es entstehe der Verdacht, dass mit der vorgesehenen verpflichtenden Kooperation der »Zugang neuer Technologien in die Gesundheitssysteme vereinfacht werden soll« und dies als Bürokratieabbau verharmlost werde. Daher lehne er die Berichterstellung mit einer zentralen Leitung auf EU-Ebene ab. »Dies würde den in Deutschland erreichten Qualitätsstandard insbesondere im Bereich der Bewertung von Arzneimitteln gefährden«, heißt es. Die Differenzen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln innerhalb der EU sind nach Angaben des VdPP nicht willkürlich – wie die Kommission behauptet –, sondern auf die diversen Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten zurückzuführen.

 

Zudem dürften Industriegebühren keinen »substanziellen Anteil am Budget der zukünftigen EU-HTA-Kooperation« haben, betont der Verein. Andernfalls sieht er die Unabhängigkeit der beteiligten HTA-Fachleute als gefährdet an. Der VdPP spricht sich daher für die Beibehaltung nationaler Nutzenbewertungen aus. Aus seiner Sicht muss die Kooperation mit dem EU-HTA-Netzwerk auch künftig freiwillig bleiben und die Kosten durch die EU und deren Mitgliedstaaten getragen werden. /

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