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Langer Streit ums Präventionsgesetz

08.04.2008  17:28 Uhr

<typohead type="3">Langer Streit ums Präventionsgesetz

Von Werner Kurzlechner und Daniel Rücker

 

Wohl kaum ein Politiker würde den Sinn von Prävention in Zweifel ziehen. Auf einen gesetzlichen Rahmen können sich die Regierungsparteien trotzdem nicht einigen. Ganz aufgegeben haben sie das Vorhaben aber noch nicht.

 

In der Illustrierten »Stern« steht auf der letzten Seite jeder Ausgabe die Kolumne »Was macht eigentlich...« Es dürfte sich wohl niemand wundern, wenn dort demnächst das Präventionsgesetz auftaucht. Das Gesetzgebungsverfahren ist bereits mehrfach ins Stocken geraten. Ob die große Koalition angesichts der aktuellen Spannungen noch einmal die Kraft für einen neuen, ernst gemeinten Anlauf aufbringt, ist ungewiss.

 

Schon an der ersten Klippe drohte das von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2004 vollmundig angekündigte Gesetz zu scheitern. Als das von der rot-grünen Regierung initiierte Gesetz vor ziemlich genau drei Jahren zur Lesung in den Bundesrat kam, zerpflückten die Vertreter der Bundesländer Sachsen und Thüringen das Gesetz. Den unionsgeführten Ländern war das Gesetz zu bürokratisch. In einer späteren Sitzung im Mai 2005 verwies der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Dort schmorte es bis zur vorgezogenen Bundestagswahl.

 

Grundsätzlich wollten SPD und Union das Gesetz jedoch über die parlamentarischen Klippen bringen. Im Koalitionsvertrag erhielt es deshalb auch seinen Platz. Doch dem im Bundesgesundheitsministerium ausgearbeiteten neue Entwurf erging es Ende 2007 nicht besser als seinem Vorläufer. Die Regierungsparteien konnten sich bis heute nicht auf die Finanzierung einigen. Nach Schmidts Vorstellungen sollten die gesetzliche und die privaten Sozialversicherungen insgesamt 350 Millionen Euro in eine noch zu gründende Stiftung einzahlen.

 

Der Vorschlag stieß bei Union und Krankenkassen auf heftige Ablehnung. Beide halten nicht viel davon, die Kosten allein der Sozialversicherung aufzubürden. Die Union favorisiert deshalb einen »Nationalen Präventionsrat.« In diesem Gremium sollten sich Sozialminister, Gesundheitsexperten, Krankenkassen und Wohlfahrtsverbände engagieren. Auch die Kassen halten ein solches Beratergremium einer Stiftung überlegen. Die Träger des Präventionsrates sollten in ihrem Bereich auch für die Finanzierung zuständig sein. Die Krankenkassen wünschen sich als zusätzlichen Geldgeber Länder und Kommunen.

 

Nachdem Schmidts Gesetzentwurf Ende Dezember auch im Kabinett durchgefallen war, schien das Präventionsgesetz wieder in weiter Ferne. Zumal die Kritik nicht nur aus den unionsgeführten Ressorts kam, sondern auch aus dem Justizministerium von Brigitte Zypries (SPD). Von dort wurden verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, die Privatversicherungen in die Finanzierung einzubeziehen.

 

Ganz tot scheint das Gesetz jedoch noch nicht zu sein. In der vergangene Woche überraschte Peter Ramsauer, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, in der »Financial Times Deutschland« (FTD) mit der Behauptung, die Stiftungsidee sei vom Tisch. Die Kassen seien heute schon zu stark belastet. Der Präventionsgedanke müsse bei denen gestärkt werden, die heute schon zuständig seien, sagte Ramsauer der FTD und zitierte damit den Vorschlag seines Fraktionskollgenen Wolfgang Zöller. »Wir machen Konzessionen im Bereich der Pflegestützpunkte, und die SPD kommt uns im Bereich des Präventionsgesetzes entgegen«, hatte die Zeitung Ramsauer zitiert. Vor zwei Monaten war diese Idee zur Finanzierung der Prävention jedoch noch nicht mehrheitsfähig.

 

Auf einer Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung am vergangenen Donnerstag in Berlin stellte Bundesgesundheitsministerin Schmidt dann auch klar, die große Koalition habe ihre gesundheitspolitischen Differenzen über Präventionsgesetz und Pflegestützpunkte noch nicht ausgeräumt. »Es gibt leider noch keine Einigung«, sagte Schmidt am vergangenen Donnerstag. Die Ministerin reagierte explizit auf Ramsauers Äußerungen in der FTD.

 

Zu Zugeständnissen bereit

 

Immerhin stellte Schmidt nicht in Abrede, dass die SPD in der Frage einer zentralen Stiftung zur Förderung von Vorsorgeprojekten zu Zugeständnissen bereit sei. »Die Stiftung ist nicht das Entscheidende«, sagte die Ministerin. Auf der Tagung betonte die Ministerin die zentrale Rolle des Präventionsgesetzes, um soziale Ungleichheiten auszugleichen. Sie warb für Prävention als »nationale Aufgabe« und nahm sowohl Sozialversicherungsträger als auch die Bundesagentur für Arbeit in die Pflicht, ihren Beitrag zu einer besseren Qualität der Vorsorge zu leisten. Der gemeinsame Topf, aus dem Projekte künftig gefördert werden sollen, sei entscheidend dafür, dass es »vor Ort künftig kein Hü und Hott mehr« gebe. Nach Einigung klingt das nicht.

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