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Biosimilars

Wettbewerbsbremse Open-House

17.02.2016  09:34 Uhr

Von Ev Tebroke / Um nach Patentablauf von Biopharmazeutika die Therapien kostengünstiger zu machen, binden Kassen sowohl Erstanbieter als auch Nachahmer in sogenannten Open-House- Rabattverträgen. Zum Leidwesen der Biosimilar-Branche. Denn der Hersteller des Originals ist damit im Vorteil.

Rabattverträge mit Pharmaherstellern helfen den Kassen bekanntlich, viel Geld zu sparen. Im Bereich kostenintensiver Therapien mit Biopharmazeutika scheinen sogenannte Open-House-Verträge zunehmend ein beliebtes Instrument zu sein, um nach Patentauslauf des Originals die Kosten zu dämpfen. Jedoch bremst dieses Modell gleichzeitig die Marktchancen von Biosimilars, die eine wesentlich preisgünstigere, aber ebenbürtige Alternative zum Original darstellen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars hin.

Label »wirtschaftlich«

 

»Diese Verträge wirken direkt auf das Verschreibungsverhalten des Arztes ein«, heißt es in einer Mitteilung. Grundsätzlich kann bei diesen offenen Rabattverträgen jeder Anbieter mitmachen, der sich verpflichtet, einen von der Kasse festgesetzten fixen Rabatt auf den Listenpreis seines Präparats zu gewähren. Es gilt dann als wirtschaftlich und ist auch als solches in der Praxissoftware des Arztes gekennzeichnet.

 

Die Krux ist jedoch, dass der Arzt nicht erkennen kann, welches der zur Verfügung stehenden Präparate das wirtschaftlichste, sprich das preiswerteste, ist. Der Erstanbieter ist somit im Vorteil, da Mediziner in der Regel dann auf ein ihnen bereits bekanntes Medikament zurückgreifen. Läuft also ein Biopharmazeutikum aus dem Patent, so wählt der Arzt auch weiterhin das ihm bekannte Erstanbieterpräparat, da es ihm in seiner Software als wirtschaftlich angezeigt wird. Obwohl im Nachteil, müssen sich Hersteller von Biosimilars nach eigenen Angaben aber am Vertrag beteiligen, um nicht als unwirtschaftlich zu gelten.

 

Hintergrund für die Kritik sind die Erfahrungen mit Open-House-Verträgen für die ersten beiden biosimilaren Antikörper am Markt: Nach Infliximab hat jüngst auch Etanercept die Zulassung in Europa erhalten. Erste Kassen haben nach Verbandsangaben noch vor Markteintritt der ersten Etanercept-Biosimilars solche Rabattverträge mit dem Erstanbieter abgeschlossen. Die Versorgungsanteile von Infliximab-Biosimilars lagen im dritten Quartal 2015 demnach bei Kassen mit Open-House-Verträgen teilweise weit unter dem Bundesdurchschnitt von 17  Prozent: So machten sie bei der AOK Plus nur 4,2 Prozent der Verordnungen aus, bei der Techniker Krankenkasse waren es 15,5 Prozent. Bei Kassen ohne Rabattverträge hatten sie hingegen einen Anteil von 21 Prozent (AOK NordWest) oder rund 28 Prozent bei der AOK Rheinland/Hamburg.

 

Zielvereinbarung

 

»Solange es Open-House-Verträge gibt, muss es auch Zielvereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen geben, um bestimmte Verordnungsanteile von Biosimilars zu erreichen«, fordert Bork Bretthauer von Branchenverband Pro Generika auf Anfrage der PZ. So geschehen beispielsweise in Westfalen Lippe. Ärzte erhalten dort Informationen zu Biosimilars. Zudem sind sie verpflichtet, bei alle neu diagnostizierten Patienten Biosimilars zu verschreiben. /

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