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Cannabis

Ärzte gegen Gras auf Krankenschein

Datum 17.02.2016  09:34 Uhr

Von Jennifer Evans / Schmerzpatienten sollen in Zukunft Cannabis auf Rezept bekommen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) löst neben Jubel auch Widerstände aus – vor allem beim Thema Kostenübernahme und der sogenannten begleitenden Forschung mit Betroffenen.

Prinzipiell freuen sich die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sowie der Spitzenverband der  Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Vorstoß: Mit dem Entwurf für das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften komme Bewegung in die Debatte über den Einsatz von Cannabis in der Medizin, heißt es. Kritik gibt es allerdings am Plan der Regierung, eine Kostenübernahme von getrockneten Cannabisblüten und Extrakten zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu den standardisierten Cannabis-Arzneien gebe es für den medizinischen Einsatz der Pflanze keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, heißt es in einer Stellungnahme der Ärzte. Somit lehnen BÄK und AkdÄ die Kostenübernahme der Krankenkassen aufgrund der möglichen gesundheitlichen Gefahr für die Patienten ab.

 

Der GKV-Spitzenverband argumentiert hingegen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Dem Gesetzentwurf zufolge entstehen bei der Cannabis-Therapie eines Patienten geschätzte Kosten von 1800 Euro im Monat. Das sei im Vergleich zu den bisher zugelassenen Arzneimitteln für dieselben Anwendungsgebiete deutlich mehr Geld, so der Verband in einer Stellungnahme. Zudem entstehe bei der Abgabe in der Apotheke ein weiteres Preisproblem: Da es sich bei der Cannabisblüte um einen sogenannten Stoff in unveränderter Form handelt, würde der Apotheker laut Arzneimittelpreisverordnung einen Aufschlag von 100 Prozent auf den Einkaufspreis berechnen, heißt es in der Stellungnahme der Kassen. Dies sei gemessen am Arbeitsaufwand zu hoch.

 

Auf Ablehnung stößt auch die Absicht des Gesundheitsministers, die Erstattung der Therapiekosten vorerst an eine Studienteilnahme der Patienten zu koppeln. Aus den Ergebnissen soll der Gemeinsame Bundesausschuss ableiten, unter welchen Voraussetzungen die Kassen künftig die Kosten einer Cannabis-Therapie übernehmen. Die Ärzteschaft hält das für inakzeptabel. Schließlich lasse der gesundheitliche Zwang dem Patienten letztlich keine andere Wahl, argumentieren sie.

 

Fehlende Informationen

 

Der GKV-Spitzenverband sieht eine Begleitforschung darüber hinaus als wenig zielführend. Es fehle an Informationen, wer das Projekt organisiert, durchführt und finanziert, heißt es. Auch seien Ergebnisse bloßer Fallserien weniger aussagekräftig, als die Prüfung durch offizielle Zulassungsbehörden – wie sie die Erstattung eines Arzneimittels durch die Krankenkassen in der Regel voraussetzt. /

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