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Rabattverträge

Probleme durch gleiche Namen

Datum 16.02.2010  17:05 Uhr

Von Stephanie Schersch / Für Verwirrung sorgen zurzeit Arzneimittel der Firma Heumann wie etwa der Protonenpumpenhemmer Omeprazol. Gleich dreimal wird das Präparat in Kürze unter dem Namen »Omeprazol Heumann« auf dem Markt erhältlich sein. Hergestellt wird es von Heumann selbst, der Vertrieb läuft daneben unter demselben Namen über die Partnerunternehmen Heunet und Norispharm.

 

In der Apotheke kann die gleiche Namensgebung zu Problemen führen, denn die Verwechslungsgefahr ist groß. Kompliziert wird es dann, wenn Rabattverträge im Spiel sind. So hat Spektrum K in einer Ausschreibung Heunet den Zuschlag für Omeprazol Heumann erteilt. Vertragsbeginn ist der 1. März, dann sollen Apotheker ausschließlich das über Heunet vertriebene Präparat beziehungsweise die Produkte der anderen drei Ausschreibungsgewinner an die BKK-Versicherten abgeben. Doch nicht jede Apothekensoftware ist auf diesen Fall vorbereitet. Sie nennen zwar den Namen des abzugebenden Präparats, den Hersteller in der Regel aber nicht. Für den Apotheker ist dann nicht zu erkennen, welches Omeprazol Heumann er abgeben muss. Wählt er Omeprazol Heumann von Heumann oder Norispharm anstatt von Heunet, könnte ihn die am Rabattvertrag beteiligte Kasse auf null retaxieren. Hinzu kommt, dass auch die Verpackungen möglicherweise ähnlich aussehen. Das endgültige Design der Umverpackungen steht angeblich noch nicht fest, heißt es bei Heumann.

 

Hier erklärt man die Namensgebung mit dem Verweis auf die rechtliche Situation. »Da es sich bei allen drei Omeprazol-Präparaten um ein und dieselbe Zulassung handelt, muss der Vertrieb auch unter gleichem Markennamen erfolgen«, sagte ein Mitarbeiter gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Zwar habe es bereits mehrfach Anfragen von Apothekern gegeben, weil die Situation zu Verwirrungen auf dem Markt geführt habe. »Dagegen können wir aber leider nichts tun, so sind die gesetzlichen Vorgaben.« /

 

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