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Arztpraxen

Gutes Geld für gute Leistung

16.02.2010  18:12 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Die einen nennen es »Pay for Performance«, andere »qualitätsorientierte Vergütung« – gemeint ist dasselbe: Zuschläge für gute medizinische Leistungen und Honorarkürzungen für das Gegenteil. Die Ersatzkassen wollen dieses Prinzip in der ambulanten Versorgung einführen. Verträge mit der KV Bayern gibt es schon.

Gutes Geld für gute Leistung, so lautet die neue Losung, die der Verband der Ersatzkassen (vdek) ausgegeben hat. Ärzte sollen für eine gute Versorgung der Patienten mehr Honorar bekommen und bei schlechten Leistungen Kürzungen hinnehmen müssen. »Ein schlechter Arzt erhält zurzeit die gleiche Vergütung wie ein guter Arzt. Das ist nicht gerecht und fördert nicht die Qualität«, sagte vdek-Vorstandsvorsitzender, Thomas Ballast, auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern in Berlin. »Die Ersatzkassen setzen sich daher für eine qualitätsorientierte Vergütung ein. Sehr gute Ärzte sollen für ihre Leistungen besser vergütet werden als solche, die ihr Handwerk nicht so gut beherrschen.«

Das könnte auch Versicherten mehr Durchblick verschaffen und ihnen die Arztwahl in Zukunft erleichtern. Niedergelassene Mediziner, die sich an Programmen mit qualitätsorientierter Vergütung beteiligen, dürfen Patienten über ihre Ergebnisse informieren und so für ihre Praxis werben. Heute wüssten Kassen und Versicherte nicht, wie gut die Versorgung ist, betonte Ballast. Dabei geben die Krankenkassen 32 Milliarden Euro im Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten aus.

 

In Zukunft soll das Ergebnis der Therapie stärker im Blickpunkt stehen. Dazu seien vorab Indikatoren und Ziele festzulegen und vertraglich zu fixieren. Kernstück ist aber, dass die Ärzte jede Behandlung ausführlich und einheitlich dokumentieren. »Wer die Qualitätsvereinbarungen erfüllt, erhält einen Vergütungszuschlag, wer sie nicht erfüllt, muss mit einem Abschlag rechnen«, erläuterte Ballast. Mehr Geld ausgeben wollen die Ersatzkassen mit ihrem neuen Konzept nicht. Die Mehrkosten will der vdek ausgleichen, indem er Ärzten, die nicht am Vertrag teilnehmen, die Vergütung kürzt.

 

Anreize zum Wohl der Patienten

 

Das sind keine Zukunftsvisionen. In Bayern müssen Gynäkologen zum Beispiel schon heute deutliche Einbußen hinnehmen, wenn sie die Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge nicht elektronisch dokumentieren, berichtete Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KV Bayern (KVB). Das Programm soll helfen, den Mutterpass besser zu verstehen. Nach einem Ultraschall erhalten Schwangere deshalb einen persönlichen Informationsbrief, der die Ergebnisse der Untersuchung verständlich erklärt. »Es geht darum, bei den Ärzten Anreize zu setzen, sich zum Wohl der Patienten ständig um die weitere Steigerung der Behandlungsqualität zu bemühen und hierfür auch honoriert zu werden – materiell wie immateriell«, sagte Munte und wandte sich gegen den »Einheitsbrei von pauschalierter Vergütung und qualitativen Mindestanforderungen«.

 

In Bayern haben vdek und KVB bereits Verträge über sechs Qualitätsmaßnahmen geschlossen. Wer teilnehmen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei dem Ultraschall-Vertrag »SonoBaby« beispielsweise brauchen die Ärzte eine fundierte Ausbildung und haben ihr Können in Tests erneut zu belegen. Außerdem müssen sie die Ultraschallgeräte regelmäßig überprüfen und warten lassen. »Nur durch das Zusammenspiel von persönlicher Qualifikation und technisch einwandfreien Untersuchungsgeräten kann die hohe Qualität der Diagnostik gewährleistet werden«, betonte KVB-Chef Munte.

 

Ohne elektronische Unterstützung kommt die Dokumentation des vdek-Konzepts nicht aus. Das ist ein Problem, nicht nur weil viele Ärzte sich gegen internetbasierte Anwendungen in ihren Praxen stemmen. Es fehlen auch technische Schnittstellen. »Die Softwaresysteme sind bis heute nicht kompatibel, Datenexport und Datenimport sind oft schwierig, teilweise sogar unmöglich«, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. »Die KBV fordert daher eine gesetzliche Grundlage, auf der die Standardisierung solcher Schnittstellen ermöglicht wird. Damit wäre ein Riesenschritt hin zu der notwendigen Transparenz gemacht.«

 

Um skeptische Mediziner zu überzeugen, schlug Köhler vor, zunächst fürs Erheben, Dokumentieren und Weiterleiten von Qualitätsdaten Zuschläge zu zahlen. Im zweiten Schritt ließ sich die Vergütung an das Erreichen von Qualitätszielen binden. »Mit Bedacht und der notwendigen Vorsicht eingesetzt, können Pay-for-Performance-Modelle für alle Beteiligten Vorteile bringen«, erklärte Köhler. / 

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