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Wissen auf dem neuesten Stand

14.02.2006  17:19 Uhr

Pharmacon Davos 2006

<typohead type="3">Wissen auf dem neuesten Stand

von Hartmut Morck, Davos

 

In der Eröffnungsrede zum Pharmacon Davos begrüßte die BAK-Präsidentin Magdalene Linz, dass unter den Teilnehmern viele neue sind, die bisher noch nicht an der Davoser Fortbildungswoche teilgenommen haben. Schwerpunkt des politischen Teils der Rede war die aktuelle Gesetzesvorlage zur Einsparung im Arzneimittelsektor.

 

Der Termin im Februar, deutlich nach dem mit erheblichen Einschränkungen verbundenen Weltwirtschaftsforum haben in diesem Jahr noch mehr Teilnehmer zur 36. Internationalen Pharmazeutischen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer (BAK) nach Davos gelockt als im letzten Jahr.

 

Wie in jedem Jahr wurde bei der Eröffnung die aktuelle Situation in der Gesundheitspolitik in Deutschland vorgestellt. Die BAK-Präsidentin sieht den Regierungswechsel und die große Koalition nicht ausschließlich skeptisch, sondern erkennt auch Chancen darin.

 

Handwerkliche Fehler im AVWG

 

Das erste Gesetz der neuen Regierung im Bereich Gesundheit, das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das auf Grund der gestiegenen Arzneimittelkosten im letzten Jahr als Vorschaltgesetz formuliert wurde, sei allerdings handwerklich schlecht und betreffe einmal mehr auch die Apotheker. Die Regierung sah offensichtlich Handlungsbedarf und wollte ihre Entschlossenheit demonstrieren. In vielen Einzelgesprächen und Stellungnahmen habe die ABDA gegenüber der Politik und dem Ministerium ihre Meinung vorgetragen. Die endgültigen Formulierungen des Gesetzes werden zeigen, inwieweit die Bemühungen der Berufsvertretungen zum Erfolg geführt haben, sagte Linz. Hauptkritikpunkte waren die Formulierungen über Bar- und Naturalrabatte. Im OTC-Bereich sei dies widersinnig, sagte Linz. Die Regierung widerspreche damit ihrer eigenen Vorgabe, in diesem Bereich mehr Wettbewerb zu schaffen.

 

Im RX-Bereich hält die BAK-Präsidentin eine Einschränkung des Rabattes bis zur Höhe des Großhandelszuschlags für akzeptabel. Auch Skonti widersprächen ihrer Meinung nach nicht den ordnungspolitischen Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung und seien ökonomisch sinnvoll. In der Bonus-Malus-Regelung für Ärzte sieht die BAK-Präsidentin die Gefahr, die Versorgungsqualität der Patienten könnte eingeschränkt werden, weil die Ärzte einen persönlichen Regress vermeiden wollen.

 

Hilfestellung für die Ärzte

 

Die Apothekerschaft sei durchaus bereit »nicht am, sondern mit dem Arzneimittel zu sparen«, den Ärzten in der Festbetragsgruppe 1 Hilfestellung zu geben und Verantwortung für die Auswahl eines preisgünstigeren Produktes zu übernehmen. In diesem Sinn sollten die Heilberufe eine gemeinsame Strategie entwickeln. Der Gesetzgeber habe sich mit dem AVWG ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Zum 1. April soll es in Kraft treten. Der Wunsch der Präsidentin: Das in der vorliegenden Form unpraktikable Gesetz in den letzten parlamentarischen Durchgängen praktikabler zu machen.

 

Auch die zum 1. Januar in Kraft getretene Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln geht nach ihrer Meinung vollkommen an der Praxis vorbei. In Notfällen und bei Patienten, die am Wochenende aus dem Krankenhaus entlassen werden, sei eine ordnungsgemäße Versorgung nicht mehr möglich, wenn die Vorlage eines Rezeptes Bedingung ist. Telefonate und Faxe gelten nicht mehr. Würde die Verordnung buchstabengetreu eingehalten, mache sich der Apotheker nach der Meinung der BAK-Präsidentin wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.

 

Das Arzneimittel sei nach wie vor eine Ware besonderer Art. Daraus resultiere der Versorgungsauftrag des Apothekers, der hier in erster Line Heilberufler sei. Das bedinge Rechte und Pflichten für die Apotheker. Pflichten wie Information und Beratung sowie Betreuung und Schweigepflicht gegenüber den Patienten. Dadurch entsteht Vertrauen, was von der Politik nicht aufs Spiel gesetzt werden sollte.

 

Apotheker hätten aber auch Gemeinwohlpflichten, für die der Staat Regelungen getroffen habe, wie Apothekenpflicht, Arzneimittelverordnung sowie Fremd- und Mehrbesitzverbot. Linz appellierte an die Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Vorrechten sensibel umzugehen, damit das gesamte Versorgungssystem nicht infrage gestellt werde. Sie plädierte für den Erhalt des Labors und für einen Notdienst, der nicht ausgedünnt werden sollte.

 

Natürlich ging die BAK-Präsidentin auch auf die WISO-Sendung vor vierzehn Tagen im ZDF ein. Art und Weise der Testkäufe und deren Ergebnisfindung müssten infrage gestellt werden. Auf der anderen Seite würde die Regelmäßigkeit der Veröffentlichung solcher Ergebnisse über kurz oder lang in der Öffentlichkeit den Eindruck zementieren, in Apotheken werde generell nicht oder nur schlecht beraten.

 

Die Berufsorganisationen haben deshalb mit eigenen Aktivitäten eine Gegenstrategie entwickelt. Flankiert werden diese Kontrollmaßnahmen durch ein Fülle von Fortbildungsveranstaltungen. Pflicht der Apotheker und der übrigen pharmazeutischen Mitarbeiter sei es, das Wissen immer auf dem neusten Stand zu halten. Dazu diene auch die Fortbildungswoche in Davos.

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