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BKK-Vorschlag kommt ins Spargesetz

14.02.2006  17:16 Uhr

Zuzahlungsbefreiung

<typohead type="3">BKK-Vorschlag kommt ins Spargesetz

von Daniel Rücker, Eschborn

 

Um eine zu starke Absenkung der Festbeträge der Stufen 2 und 3 zu verhindern, hatte der BKK-Bundesverband im Januar eine neue Zuzahlungsregelung vorgeschlagen. Wenn Patienten besonders preiswerte Arzneimittel erhalten, sollten sie von der Zuzahlung befreit werden. Die Bundesregierung greift dies nun im AVWG auf.

 

Auf den ersten Blick erscheint der Vorschlag der Betriebskrankenkassen sinnvoll: Wem der Arzt ein Arzneimittel verordnet, dessen Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, der muss keine Zuzahlung leisten. Dieser Anreiz sollte nach dem Kalkül des BKK-Bundesverbands dafür sorgen, dass der Anteil besonders preisgünstiger Medikamente von 10 Prozent der Verordnungen auf bis zu 30 Prozent steigt. Die Einsparungen bezifferte der Kassenverband auf 1,4 Milliarden Euro, davon sollten 600 Millionen Euro als Zuzahlungsbefreiung an die Patienten weitergegeben werden. Blieben 880 Millionen Euro für die Kassen.

 

Die Betriebskrankenkassen warben für ihren Vorschlag mit dem Versprechen, dass es viele Gewinner, aber keine Verlierer gebe: Die Patienten müssen weniger selbst bezahlen, die Kassen geben weniger aus, die Ärzte schonen ihr Budget, für die Apotheker und die Industrie sei die Regelung mit einem geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Vor allem die kleineren Generikafirmen profitierten, da ihre Präparate in der Regel preiswerter seien als die der Marktführer, sagte BKK-Experte Wolfgang Kaesbach bei der AVWG-Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit.

 

Zweifel am Einsparvolumen

 

Die Idee des BKK-Bundesverbandes stieß allerdings nicht überall auf Freude. Das lag auch am unvollständigen Datenmaterial des Verbands. Der legte Modellrechnungen für einzelne Wirkstoffe wie Amlodipin, Torasemid oder Lansoprazol vor. Dem Verband gelang es nicht ausreichend, allen Beteiligten klar zu machen, wie viel sich mit diesem Konzept tatsächlich sparen lässt und welche Festbetragsgruppen für das Konzept des BKK-Bundesverbands tatsächlich geeignet sind.

 

Kritik kam vor allem von den Generika-Herstellern. Deren Geschäftsführer Peter Schmidt stellte auf einer Konferenz von MCC in Köln fest, dass es wegen der geänderten Honorierung der Apotheker in vielen Festbetragsgruppen mit preiswerten Arzneimitteln keine ausreichende Spreizung der Preise gebe.

 

Schmidts größte Sorge ist jedoch eine Kombination von Festbeträgen mit der Zuzahlungsbefreiung. Dies würde eine rasante Abwärtsspirale der Preise in den Festbetragsgruppen auslösen. Die Prognose ist kaum von der Hand zu weisen. Wenn alle Anbieter das Ziel haben, mit ihren Präparaten um zwanzig Prozent unter dem Festbetrag zu liegen, dann fiele die nächste Senkung umso höher aus.

 

Genau dies plant nun die Bundesregierung. Auch wenn sie nicht an die vom BKK-Bundesverband prognostizierten Einsparungen glaubt, gefällt ihr der Vorschlag. Gleichzeitig will sie aber an der Absenkung der Festbeträge der Stufen 2 und 3 ins untere Drittel festhalten und zusätzlich den Krankenkassen Gelegenheit geben, die Zuzahlung für preiswerte Medikamente zu streichen. Entschärft wird die Zuzahlungsbefreiung allerdings durch eine Kann-Regelung. Den Kassen soll es freigestellt werden, ob und in welchen Festbetragsgruppen preiswerte Medikamente von der Zuzahlung befreit werden.

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