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Valproat-Geschädigte

Regierung will nicht nachforschen

31.01.2017  16:02 Uhr

Von Anna Pannen / Die Bundesregierung will nicht untersuchen lassen, ob Ärzte schwangeren Frauen Valproat verordnet haben, ohne sie ausreichend über das Risiko für Entwicklungsstörungen des Kindes aufzuklären. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor.

Dass schwangere Frauen kein Valproat (Valproinsäure) einnehmen sollten, ist seit Langem bekannt. Schon seit den 80er-Jahren warnt die Packungsbeilage vor Fehlbildungen des Fötus. Später wurde bekannt, dass dem Ungeborenen auch Entwicklungsstörungen und verminderte Intelligenz drohen können. 2014 wurde die Indikation für Frauen deshalb noch weiter eingeschränkt.

 

Doch haben Ärzte ihre Patientinnen tatsächlich genügend über diese Risiken aufgeklärt? Zumindest in Frankreich nicht. Dort gab es vor wenigen Monaten ein wegweisendes Urteil der Untersuchungsbehörde IGAS. Sie gab bekannt, dass Ärzte ihre Patientinnen bereits ab 2004 über das erweiterte Risiko hätten aufklären müssen. Schon damals hätten Studien dies nahegelegt. Tatsächlich erfolgte eine solche Warnung jedoch erst zehn Jahre später.

 

Der französischen Zeitung »Le canard enchaîné« zufolge hat die französische Regierung damals bewusst eine Studie zurückgehalten, die auf die neuen Gefahren hinwies. Der französische Staat will nun 10 Millionen Euro Entschädigung für Menschen bereitstellen, die Schaden durch die Medikamenteneinnahme genommen haben. Auch gegen den Hersteller Sanofi-Aventis läuft ein Entschädigungsverfahren.

 

Die Linkspartei will nun wissen, ob es auch in Deutschland Versäumnisse gab. Valproat ist ein Antikonvulsivum, das außer bei Epilepsie unter anderem bei bipolarer Störung und Trigenimus-Neuralgie verordnet wird. Auch in Deutschland waren die Sicherheitshinweise für das Medikament erst 2014 durch einen Rote-Hand-Brief verschärft worden. Die Linke fragt, ob Ärzte Patientinnen seit 2004 möglicherweise auch hierzulande nicht genügend über die Risiken des Medikaments aufgeklärt haben und ob Geschädigte Anspruch auf Entschädigung haben – sei es gegen Frankreich, Sanofi-Aventis oder gar die Bundesrepublik.

 

Die Bundesregierung sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf. Infolge des Rote-Hand-Briefs dürfen Ärzte seit 2014 Frauen im gebärfähigen Alter Valproat nur noch bei Epilepsie oder manischen Phasen einer bipolaren Störung verschreiben. Und zwar nur dann, wenn andere Medikamente nicht wirken oder nicht vertragen werden. Wann dies der Fall sei, müsse der Arzt im Einzelfall entscheiden, so die Bundesregierung.

 

Zivilgericht muss klären

 

Ob Deutsche Anspruch auf Entschädigung haben, müssten Zivilgerichte klären. In Deutschland werde Valproat jedoch seltener verschrieben als in Frankreich. Wie vielen Frauen im gebärfähigen Alter das Mittel in den vergangenen Jahren verschrieben wurde und wie viele geschädigte Kinder es deshalb möglicherweise gibt, wisse die Regierung nicht.

 

Das Magazin »Spiegel« hat entsprechende Daten jedoch beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) angefragt. Demnach wurde das Medikament in den vergangenen zehn Jahren jährlich zwischen 250 000 und 290 000 Frauen im gebärfähigen Alter verordnet. Selbst nach Erscheinen des Rote-Hand-Briefs sei das Mittel dieser Patientengruppe nicht wesentlich seltener verschrieben worden: 2015 immer noch rund 237 000 Mal.

 

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, ist deshalb unzufrieden mit der Regierungsantwort. »Die Bundesregierung versucht, die Bedeutung des Skandals in Deutschland herunterzuspielen«, sagte sie. Der Fall möge zwar anders liegen als in Frankreich, trotzdem müsse er aufgeklärt werden. »Ich fordere die Bundesregierung auf, umfassend zu untersuchen, wie viele geschädigte Kinder es in Deutschland gibt und ob die Behörden genug getan haben, das zu verhindern«, so Vogler. /

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