Pharmazeutische Zeitung online
Gesundheitsausschuss

Cannabis im Bundestag

31.01.2012  17:08 Uhr

Von Annette Mende, Berlin / Die Linke will den Konsum von Cannabis in sogenannten Cannabis-Clubs legalisieren. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags wurden die altbekannten Argumente dafür und dagegen ausgetauscht. Neue Erkenntnisse gab es keine.

Cannabis ist keine harmlose Substanz. Ihr Konsum kann zu psychischer und physischer Abhängigkeit führen. Darüber herrscht Einigkeit. Befürworter und Gegner einer Legalisierung des Cannabis-Konsums ziehen jedoch unterschiedliche Schlüsse daraus.

Die Fürsprecher einer kontrollierten Freigabe der Droge argumentieren, dass das Gefährdungspotenzial von Cannabis nicht höher sei als das der legalen Drogen Alkohol und Nicotin. Die Einstufung von Cannabis-Produkten als nicht verkehrsfähig gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht die Linke in ihrem Antrag daher als nicht gerechtfertigt an. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht erkannt, als es 1994 die Strafverfolgung bei Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig beurteilte. Seitdem kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung einer Person absehen, bei der geringe Mengen Cannabis gefunden werden.

 

Sechs Gramm als Grenze

 

Was eine geringe Menge ist, wird bundesweit nicht einheitlich beurteilt, mehrheitlich gelten aber sechs Gramm als Grenze. »Das ist deutlich zu wenig«, sagte Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband. Da die Qualität der Cannabis-Produkte oft sehr unterschiedlich sei, hätten viele Konsumenten zwischen sechs und 30 Gramm zu Hause, ohne je damit Handel zu treiben. Wer selbst anbaue, verstoße damit fast automatisch gegen die gesetzliche Regelung, da bereits bei einer Pflanze die Ausbeute deutlich höher sei als sechs Gramm.

 

In ihrem Antrag fordert die Linke, die Eigenverbrauch-Grenze auf 30 Gramm anzuheben. Darüber hinaus soll der Eigenanbau von Cannabis legalisiert werden. Den Anbau sollen auch sogenannte Cannabis-Clubs für ihre Mitglieder übernehmen können, eingetragene Vereine, zu deren Räumlichkeiten nur namentlich bekannte, volljährige Mitglieder Zutritt haben sollen. Solche Clubs gibt es zurzeit bereits in Spanien.

 

Mit diesen Änderungen will die Linke vor allem eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten erreichen. Darüber hinaus soll der Handel mit Marihuana und Hasch vom Schwarzmarkt härterer Drogen wie Heroin oder Kokain getrennt werden. Nur in einem legalen Markt ließen sich die Qualität der Ware kontrollieren und etwa gesundheitsschädliche Beimengungen von Blei verhindern, glauben die Linken.

 

Diese Argumentation teilen die Grünen. »Das Verbot von Cannabis ist gescheitert, die Legalisierung ist überfällig«, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion. Die Grünen sind jedoch skeptisch, ob die von den Linken geforderten Cannabis-Clubs ein geeigneter Weg sind, da dieses Modell eine Regis­trierung der Konsumenten bedeuten würde. Die Erfahrungen Spaniens mit den Clubs müssten daher zunächst untersucht und ausgewertet werden.

 

Auch der SPD sind die Cannabis-Clubs ein Dorn im Auge. Die Schaffung solcher Clubs würde mehr Probleme schaffen als lösen, schreibt die Drogenbeauftragte der Partei, Angelika Graf, in einer Pressemitteilung. »Grundsätzlich ist die Vorstellung von abgeschlossenen Clubs naiv«, urteilt sie. Es sei davon auszugehen, dass aus diesen Einrichtungen heraus auch ein Handel an Minderjährige entstehen würde. Handlungsbedarf sieht Graf dagegen bei der unterschiedlichen Auslegung der Gering-Mengen-Regelung. Die SPD-Bundestagsfraktion werde daher eine Initiative für eine bundeseinheitliche Regelung starten, sagte sie.

 

Union lehnt Änderung ab

 

Solange die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag so sind wie zurzeit, werden alle diese Bemühungen jedoch keinen Erfolg haben. Denn die Regierungskoalition lehnt eine Änderung der bestehenden Regelungen strikt ab. Aus Sicht der Christdemokraten sprechen mehrere Gründe gegen eine Legalisierung: Cannabis-Konsum führe zu starken gesundheitlichen Schäden, könne abhängig machen und diene häufig als Einstieg für den Konsum härterer Drogen. »Daher ist es unverantwortlich, die Schädlichkeit der Droge zu verharmlosen und eine Legalisierung des Cannabis-Konsums zu fordern«, schreibt der Stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer (CSU) in einer Pressemitteilung.

 

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), warnte im ZDF vor der Legalisierung von Cannabis. »Man sieht, dass das Verbot durchaus eine Wirkung hat. Und es hat auch ein Signal für die Jugendlichen: Dass eben Cannabis gefährlich ist und man es nicht konsumieren soll«, sagte Dyckmans im »Morgenmagazin«. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa