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Kosmetikbehandlungen verboten

01.02.2011  16:36 Uhr

PZ / Die Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh darf in ihren Räumen keine kosmetischen Behandlungen anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Minden vorige Woche entschieden und sich einer entsprechenden Verordnung des Amtsapothekers beim Kreis Gütersloh angeschlossen.

Apothekeninhaberin Petra Huwald hatte gegen diese Anordnung geklagt. Sie sieht in kosmetischen Behandlungen ein legitimes Angebot von Apotheken. Der Amtsapotheker wertete dieses Angebot dagegen als Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung und als unerlaubtes Nebengeschäft.

 

Das sahen die Richter nun genauso. Die Behandlungen seien keine »ohne Weiteres mit dem Apothekenbetrieb einhergehende Leistung«, entschied das Gericht. Es handle sich auch nicht um ein innerhalb der Apothekenbetriebsräume erlaubtes Nebengeschäft. Die Tätigkeit eines Apothekers sei immer an seinem Auftrag zu messen, eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

 

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hat nach dem Urteil klare gesetzliche Grundlagen in der neuen Apothekenbetriebsordnung gefordert. Apotheken müssten Ertragschancen jenseits der Arzneimittelversorgung wahrnehmen dürfen. Die wirtschaftlichen Handlungsoptionen für Apotheken müssten gestärkt werden. /

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