Pharmazeutische Zeitung online
Rabattverträge

Zielpreise sind überlegen

02.02.2010  16:49 Uhr

Von Daniel Rücker, Frankfurt am Main / Die Zahl der Anhänger von Rabattverträgen bleibt außerhalb der Krankenkassen klein. Das liegt bei Heilberuflern auch daran, dass es überlegene Alternativen gibt.

ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch hat erneut das Zielpreismodell des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ins Spiel gebracht. Im Vergleich zu Rabattverträgen seien Zielpreise transparenter und für Ärzte, Apotheker und Patienten besser zu handhaben, sagt er bei einer Veranstaltung am Mittwoch in Frankfurt am Main. Beim Zielpreismodell vereinbaren Apotheker und Krankenkassen einen festen Preis für Medikamente einer Präparategruppe. Unterstützt wurde er vom ehemaligen Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Jürgen Bausch.

 

Rabattvertrag ohne Preistransparenz

 

Beim Zielpreismodell wird ein Preis pro Wirkstoffpackung festgelegt, der von den Krankenkassen erstattet wird. Im Gegensatz zu Rabattverträgen können die Apotheker innerhalb des Zielpreiskorridors das am besten geeignete Arzneimittel auswählen. Sie dürften auch, wenn es aus pharmazeutischen Gründen geboten ist, ein teureres Präparat abgeben, bekämen dann allerdings nur den niedrigeren Zielpreis erstattet.

Resch begründete seine Kritik an den Rabattverträgen vor allem an der mangelnden Preistransparenz. Während Einsparungen über Rabattverträge und Zielpreisvereinbarungen problemlos berechnet werden könnten, bleibe der Effekt bei Rabattverträgen im Dunkeln. Die Krankenkassen machen die ihnen gewährten Rabatte in der Regel nicht öffentlich. Zudem würden die durch höheren Verwaltungsaufwand und Complianceprobleme verursachten Mehrkosten nicht von den Einsparungen abgezogen.

 

Kritisch sieht Resch die Rabattverträge auch deshalb, weil sie die Therapiefreiheit des Arztes und die pharmazeutischen Möglichkeiten der Apotheker einschränkten. Für den Patienten hätten sie, abgesehen von einer möglichen Zuzahlungsbefreiung, auch keinen Nutzen. Im Gegenteil: Nach einer Untersuchung der Hochschule Fresenius berichtet rund die Hälfte der Patienten, die auf ein Rabattarzneimittel umgestellt wurden, von Nebenwirkungen. Bei jedem Vierten fielen sie sogar stark aus. Die geringe Sympathie der Patienten für Rabattverträge spiegele sich auch wider in ihrer hohen Bereitschaft zu Aufzahlungen. Knapp zwei Drittel der Patienten wären bereit, mehr zu bezahlen, wenn sie dann weiter mit dem gewohnten Medikament versorgt würden.

 

Die mit Rabattverträgen verbunden enhäufigen Präparatumstellungen sind auch Bausch ein Dorn im Auge. Dies sei der kritischste Punkt der Arzneimitteltherapie. Bausch: »Wir müssen wegkommen von der häufigen Substitution. Jeder Wechsel birgt Risiken.« Die Rabattverträge hätten gezeigt, wie viel Luft noch im System gewesen sei. Damit seien ihre Vorzüge jedoch aufgezählt. Über Festbeträge und Zielpreise ließen sich Einsparungen in ähnlicher Höhe generieren, ohne die Patienten einem häufigen Präparatewechsel auszusetzen.

 

Resch und Bausch wünschten sich von Ärzten und Apothekern, dass diese noch häufiger den Umstieg auf ein Rabattarzneimittel ablehnten, wenn es dafür medizinische Gründe gebe. Sie wissen aber auch, dass es für die zögerliche Haltung der beiden Heilberufe gute Gründe gibt. Ärzte fürchten sich vor Regeressen, wenn sie zu häufig die Substitution in der Apotheke ausschließen, und Apotheker fürchten eine Retaxation auf Null, wenn sie dem Patienten sein gewohntes Präparat geben und nicht das Rabattarzneimittel. /

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