Rezeptur mit Betamethasonvalerat |
24.01.2006 16:28 Uhr |
<typohead type="3">Rezeptur mit Betamethasonvalerat
von Holger Latsch, Eschborn
Im 1. Quartal 2006 steht im Mittelpunkt des Ringversuches zur Qualitätssicherung von in Apotheken hergestellten Rezepturen eine halbfeste Zubereitung mit Betamethasonvalerat.
Da Betamethasonvalerat in nahezu jeder Apothekenrezeptur zum Einsatz kommt, sind die Substanz zur Überprüfung der Qualität der Herstellung besonders geeignet. Unabhängig von der verwendeten Grundlage ist für die Güte der Zubereitung der richtige Gehalt, die homogene Beschaffenheit, die mikrobiologische Stabilität und die gleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs entscheidend.
Die Anmeldung zum diesjährigen Ringversuch im 1. Quartal kann bis zum 24. Februar erfolgen. Apotheken, die sich online anmelden, erhalten 5 Prozent Rabatt (www.zentrallabor.com). Bei der Erstanmeldung ist zunächst eine vorherige Registrierung der persönlichen Daten und die Eingabe eines individuell frei wählbaren Passwortes durch den Teilnehmer erforderlich. Mit Hilfe dieses Passwortes und der eigenen E-Mail-Adresse erfolgt in einem zweiten Schritt die Online-Anmeldung. Bei Interesse kann bei Abschluss des Vorgangs ein Abonnement gebucht werden. Die Apotheke nimmt dann automatisch im darauf folgenden Jahr in dem Quartal am Ringversuch teil, in dem sie auch 2006 teilgenommen hat.
Für die Anmeldung per Fax befindet sich ein Formular im Serviceteil der Druck-Ausgabe.
Die Apotheken erhalten vor dem geplanten Herstellungstermin eine Herstellungsanweisung mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf des Ringversuchs. Unter anderem werden auch die Prüfkriterien und die zu tragenden Kosten mitgeteilt. Die Rezepturen gibt das ZL inhaltlich und mengenmäßig vor. Sie sind am angegebenen Herstellungstag von den Apotheken anzufertigen und umgehend ans ZL einzuschicken. Das ZL untersucht die eingehenden Proben entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand nach den Vorgaben der Arzneibücher auf chemische, technologische und mikrobiologische Parameter. Auch die Kennzeichnung der Zubereitung unter Berücksichtigung des verwendeten Primärpackmittels wird bei der Prüfung bewertet.
Allen Apotheken wird mit der Mitteilung über die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme ein persönliches Ergebnisprotokoll ausgestellt. Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn alle relevanten Prüfkriterien ohne Ausnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Zertifikat kann bei erfolgreicher Teilnahme als Nachweis für die Qualität der Dienstleistung bei Kunden, Ärzten und Kostenträgern herangezogen werden.
Die Teilnahmegebühr pro Ringversuch beträgt 150 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Ausführlichere Informationen zum ZL-Ringversuch siehe PZ 45/05, Seiten 26 bis 30.