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Ratiopharm-Skandal zieht Kreise

Datum 24.01.2006  17:52 Uhr

Hersteller

<typohead type="3">Ratiopharm-Skandal zieht Kreise

von Thomas Bellartz, Berlin

 

Die Affäre um den Generika-Hersteller Ratiopharm wächst sich zu einem flächendeckenden Skandal aus. Nach Berichten in »Stern« und »Monitor« hat sich nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern haben sich nun auch auch Bundesärzte- und Landesärztekammern eingeschaltet. Die Folgen sind nur schwer einzuschätzen.

 

Die Drohkulisse war gewaltig: Tage vor der jüngsten Veröffentlichung hatte das Nachrichtenmagazin »Stern« verbreitet, dass man auch in der aktuellen Ausgabe über den Ratiopharm-Skandal berichten werde. Seit November halten sich Berichte über die angebliche Bestechung von Ärzten durch den Pharmahersteller aus Ulm in den Medien. Nachdem die Staatsanwaltschaft in Ulm ein Ermittlungsverfahren zügig eingestellt hatte, brachte die vergangene Woche eine neue Dynamik in die Angelegenheit.

 

Pikant: Ratiopharm hatte nach den ersten Berichten über das Thema Ende vergangenen Jahres nur von »Einzelfällen« gesprochen. Die hätten in der fernen Vergangenheit gelegen und seien abgestellt worden. Die Affäre wurde jedoch genutzt, um in Ulm anderweitig reinen Tisch zu machen: So musste der Vorstandschef Claudio Albrecht gehen. Er war von Philipp-Daniel Merckle geschasst worden, der kurzerhand das Steuer bei Ratiopharm übernahm. Das Unternehmen gibt sich auch weiterhin zurückhaltend, Merckle selbst gibt keine Interviews. Eine Anfrage der PZ wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, Merckle werde in der nächsten Zeit keine Interviews geben.

 

Den Berichten zufolge soll Ratiopharm entgegen anders lautender Darstellungen im vergangenen Jahr Ärzte bestochen haben, um höhere Verkaufszahlen zu erzielen. Dies hätten Recherchen bei Medizinern ergeben, denen entsprechende Angebote gemacht wurden. Ratiopharm bezeichnete die Beiträge in einer Stellungnahme als »verzerrte Darstellungen« bereits bekannter Vorwürfe. Die Ulmer Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben zufolge das im Dezember eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Ratiopharm wegen Verdachts des Betrugs, der Untreue und Bestechlichkeit nicht wieder aufnehmen.

 

Keine Einzelfälle

 

Dem Stern-Bericht zufolge hätten Ärzte 1 Prozent des Apothekenverkaufspreises und 5 Prozent auf den Mehrumsatz der Ratiopharm-Verordnungen als Rückzahlungen erhalten. Neben den Aussagen der Ärzte belege ein firmeninternes Dokument vom 19. Mai 2005 die Recherchen. Bereits im November hatte der Stern auf die seiner Ansicht nach »zweifelhaften Marketingmethoden« des Herstellers hingewiesen. Ratiopharm hat damals die Vorwürfe als bereits abgestellte Einzelfälle aus der Vergangenheit zurückgewiesen. Zu den neuerlichen Anschuldigungen teilte der Generikahersteller mit, dass die als Belege herangezogenen Einzelaussagen »persönliche Einschätzungen« darstellten. Trotzdem werde Ratiopharm die Vorfälle auf »Missinterpretationen beziehungsweise Fehleinschätzungen« hin untersuchen.

 

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) soll sich nach Informationen des Magazins »Monitor« für die Sache interessieren. In einem Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, soll sie die Bevorzugung von Medikamenten »dieses Unternehmens« als eine Tat kritisiert haben, die »nicht tatenlos hingenommen werden kann«.

 

Stichproben

 

Die KKH hat unterdessen eine Stichprobe bei niedergelassenen Ärzten gemacht und festgestellt, dass Ratiopharm bei den Ärzten, die angeblich Sonderzahlungen erhielten, einen Anteil von rund 60 Prozent hat. Der durchschnittliche Marktanteil von Ratiopharm liege jedoch bei 18 Prozent, teilte die KKH in Hannover mit. Sie fordere die Staatsanwaltschaft auch vor dem Hintergrund der neuesten Berichte auf, die Ermittlungen gegen Ratiopharm wieder aufzunehmen, sagte der Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte die Ermittlungen Ende vergangenen Jahres »mangels entsprechendem Tatverdacht aus Rechtsgründen« eingestellt. Sie bekräftigte in der vergangenen Woche nochmals ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen. Sie habe den Sachverhalt geprüft und einen strafrechtlichen Anfangsverdacht verneint, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Zieher mit. »Die verfahrensgegenständlichen Fallkonstellationen begründen folglich keinen Anfangsverdacht einer von Kassenärzten begangenen Untreue«, hieß es in der Stellungnahme. Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folge nicht, dass der Kassenarzt bei wirkstoffgleichen Medikamenten nur das preisgünstigste Medikament verschreiben dürfe. Die moralische Bewertung solcher Vorgehensweisen obliege nicht einer Strafverfolgungsbehörde.

 

Laut Beiträgen in der ärztlichen Fachpresse habe die Ärztekammer Nordrhein, nachdem ihr sieben konkrete Verdachtsfälle im so genannten Umsatzprovisionsverfahren Ratiopharm genannt worden seien, unverzüglich Untersuchungen eingeleitet. Diese könnten berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einem Berufsgerichtsverfahren nach sich ziehen.

 

Innerhalb der ärztlichen Berufsorganisationen tut man sich schwer: Die Ärztekammern selbst seien keine Ermittlungsbehörden und könnten grundsätzlich nur dann tätig werden, wenn ihnen Missstände benannt oder berufsrechtliche Überhänge nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zugeleitet würden.

 

Auf Grund der Informationen, die nun auch der Ärztekammer vorliegen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz überdies gefordert, die Ermittlungen gegen Ratiopharm wieder aufzunehmen.

 

Die Ärztekammern, insbesondere die Bundesärztekammer als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, habe sich immer wieder und nachhaltig für die ethische Selbstverpflichtung des Arztes eingesetzt. Dies zeigten »viele Beschlüsse Deutscher Ärztetage« wie auch die (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO). Darin heißt es: »Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen.” (§ 34 Abs. 1 MBO)

 

Ärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geldgeschenke von Pharmafirmen entgegennehmen, verstoßen demnach gegen die Berufsordnung der Ärzte. Die Annahme von Werbegaben oder anderen Vorteilen ist untersagt, sofern der Wert nicht geringfügig ist. (§ 33 Abs. 2 MBO) Dem Arzt ist nicht gestattet, für den Bezug der in § 33 Abs. 2,3 MBO genannten Produkte, Geschenke oder andere Vorteile für sich oder einen Dritten zu fordern. (§ 33 Abs. 3 MBO) Darüber hinaus enthält die Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte Regelungen zur Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie, die gewährleisten, dass die ärztliche Unabhängigkeit bei Zusammenarbeit mit Dritten gesichert ist.

 

So regelt § 33 Abs. 1 MBO die Zusammenarbeit von Ärzten mit Herstellern von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder medizinisch-technischen Geräten, zum Beispiel bei der Entwicklung, Erprobung und Begutachtung im Rahmen einer vertraglichen Austauschbeziehung. Typischerweise erbringt der Arzt in diesen Fällen im Rahmen einer Austauschbeziehung eine Leistung für ein Unternehmen, das ihn hierfür vergütet. Diese Leistungserbringung ist berufsrechtlich zulässig, wenn die für die ärztliche Leistung bestimmte Vergütung der erbrachten Gegenleistung entspricht (Äquivalenzprinzip). Auch wenn grundsätzlich keine generalisierende Betrachtung möglich ist, sondern die berufsrechtliche Beurteilung anhand des konkreten Einzelfalles erfolgen muss, sind eine Reihe anderer Grundsätze zu beachten.

 

Am Dienstag startete auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Aufklärungsversuch. Die Kammer habe den Vorstandsvorsitzenden der Krankenkasse KKH gebeten, die Namen der von ihm beschuldigten Ärzte zu nennen, damit diese berufsrechtlich verfolgt werden könnten, teilte die Ärztevertretung am Dienstag in Münster mit. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe warnte jedoch vor Vorverurteilungen der gesamten Ärzteschaft. Derzeit gebe es keine konkreten Anhaltspunkte für Verfehlungen einzelner Ärzte.

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